Dresden verschärft die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Bereits ab Sonnabend gelten Ausgangsbeschränkungen. Weil fünf Tage in Folge täglich mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert wurden, treten nun die bereits am 2. Dezember angekündigten Regeln in Kraft. Die Zahlen, die den Bestimmungen zu Grunde liegen, sind die des täglich veröffentlichten Lageberichts des Robert Koch-Institutes. Diese werden neben den Zahlen des Gesundheitsamtes von der Stadt veröffentlicht.
Das Verlassen des Hauses ist ohne triftige Gründe untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem:
- Gefahr für Leib und Leben
- Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Schule, Kita, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
- Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften,
hilfsbedürftigen Menschen oder Kranken - Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks
- Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
- Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine (zum Beispiel Notartermine, Bestattern)
- Besuch von Kirchen und Orten der Religionsausübungen
- Versorgung von Tieren
- Besorgungen des täglichen Bedarfs
- Lieferverkehr, Brief- und Versandhandel
- Fahrten von Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz
Im gesamten Stadtgebiet in nun die Abgabe von alkoholischen Heißgetränken verboten. Möglich ist weiterhin der Bestell- und Abholservice in der Gastronomie. Voraussetzung ist, dass die Bestellung vorher online oder telefonisch erfolgte oder Warteplätze mit Abstandsregelung und Hygienemaßnahmen vorhanden sind.
Versammlungen werden auf maximal 200 Personen beschränkt.
Bürgerbüro Pieschen ab 14. Dezember geschlossen
Das Bürgerbüro Pieschen, Bürgerstraße 63, bleibt ab Montag, 14. Dezember 2020, bis auf Weiteres geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros werden zur dringend notwendigen Unterstützung des Gesundheitsamtes eingesetzt, teilte die Stadtverwaltung mit. Bereits vereinbarte Termine werden durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros abgesagt. Die Ausgabe von bereits beantragten Dokumenten kann nur nach Terminabsprache erfolgen.
Das Dresdner Rathaus wechselt ab Montag in den Notbetrieb. Aus diesem Grund haben Geschäftsbereiche, Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung geänderte Erreichbarkeiten. Diese stehen im Internet unter www.dresden.de/erreichbar.
Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch und die Intendantinnen und Intendanten der städtischen Theater und Orchester haben heute, Freitag, 11. Dezember 2020 vereinbart, dass die Theater und Bühnen sowie die Dresdner Philharmonie als Orchester der Landeshauptstadt Dresden bis Ende Februar 2021 den Veranstaltungsbetrieb mit Publikum einstellen.
Ab Montag, den 14. Dezember 2020, tritt eine neue Corona-Schutzverordnung im Freistaat Sachsen in Kraft. Sofern die Corona-Schutzverordnung im Freistaat Sachsen landesweit einheitlichen Regelungen schafft, wird die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden aufgehoben. Dies wird gesondert bekannt gemacht.
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