Corona-Schutzverordnung: Maskenpflicht auf Spielplätzen ist kaum bekannt

Die Regeln für das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen sind auch am zweiten Tag der neuen Corona-Schutzverordnung offenbar nicht allen bekannt. So trägt kaum ein Elternteil, das mit seinen Kindern auf den Spielplätzen im Stadtbezirk Pieschen unterwegs ist, eine entsprechende Maske. Die seit Montag geltende Corona-Schutzverordnung des Freistaates schreibt jedoch vor, dass „auf dem Sport und Spiel gewidmeten Flächen“ die Mund-Nasenbedeckung zu tragen ist. Ausgenommen davon sind Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren.

Bei den Kindern, die sich auf dem Spielplatz an der Bürgerstraße tummeln, ist das noch nicht angekommen. Sie sind 12 oder 13 Jahre alt und müssten eine Maske tragen. Die Meinung unter ihnen ist geteilt. Während einige sofort die Masken aufsetzen, als sie nach der neuen Verordnung gefragt werden, meinen andere, dass sie ja alle in eine Klasse gehen. Da mache das jetzt keinen Sinn. Und Marek ergänzt: „Das haben wir gar nicht gewusst.“

Beliebt auch bei größeren Kindern: Der Spielplatz Bürgerstraße. Foto: W. Schenk

Auf dem Spielplatz in den Pieschener Melodien sitzt Magdalena. Sie ist mit ihren beiden Kindern hier, beide jünger als zehn Jahre. Weitere Erwachsene sind nicht da. „Ich bin nicht so der Paniktyp“, meint sie. Aber gegenwärtig bemühe sie sich, die Corona-Regeln einzuhalten. „Wenn hier schon vier oder fünf Eltern sitzen würden, hätte ich mir einen anderen Platz gesucht.“ Sie habe keine Lust auf eine Zukunft mit Maske, sehe aber keinen Sinn darin, die jetzt beschlossenen Maßnahmen zu boykottieren. „Das bringt auch nichts“, sagt die junge Mutter.

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Freistaat präzisiert „Fußgängerzonen“

Während die Regeln für die Spielplätze klar sind, hat der Freistaat mit seiner Festlegung für die Maskenpflicht in Fußgängerzonen für viel Unsicherheit gesorgt. In Dresden bedeutet dies, dass sie zum Beispiel in der Prager Straße, auf dem Bahnhofsvorplatz, dem Wiener Platz oder auf dem Altmarkt gilt, aber nirgendwo in der Neustadt. Dort gibt es keine Fußgängerzonen im Sinne des Verkehrsrechtes.

Die Hoffnung der Dresdner Stadtverwaltung darauf, dass die Definition der Fußgängerbereiche mit Maskenpflicht ausgeweitet wird, ist nicht aufgegangen. So hatte sie diese ja für weite Bereiche der Neustadt und der Altstadt in ihrer eigenen Allgemeinverfügung vorgesehen, dann aber mit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung des Freistaates wieder aufgehoben. „Der Freistaat hat hier eine Präzisierung angekündigt und inzwischen geliefert. Es bleibt bei der Definition der Fußgängerzone im verkehrsrechtlichen Sinne“, erklärte Rathaussprecher Karl Schuricht im Gespräch.

Alle Regeln für das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung hat der Freistaat inzwischen in einem Infoblatt veröffentlicht. Auch hier wird betont, dass die Maskenpflicht neben den Fußgängerzonen und den Spielplätzen auch an Haltestellen, in Bahnhöfen, auf Wochenmärkten und an Außenverkaufsständen zwischen 6 und 24 Uhr gilt.

Ein Kommentar zu “Corona-Schutzverordnung: Maskenpflicht auf Spielplätzen ist kaum bekannt

  1. Rainer Witz sagt:

    Ich gestehe, davon wusste ich auch nichts…. über die Sinnhaftigkeit einer Maskenpflicht im Freien wo ich genügend Abstand einhalten kann und sollte, kann man wohl diskutieren.

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