Kita Zaehne putzen

Corona: Polizei erhöht Präsenz am Abend – mehr Kinder in erweiterter Notbetreuung

Die Zahl der in Sachsen aufgetretenen Erkrankungen mit COVID 19 steigt weiter. Wie das Sozialministerium mitteilte, gibt es 1.018 positiv auf SARS CoV-2 getestete Personen (Stand: 24. März, 16.30 Uhr). Sechs Menschen sind bisher an den Folgen der Infektion gestorben, davon zwei in Dresden.

Polizei mit mehr Präsenz in Abendstunden

Die Polizei hat seit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ihre Präsenz auf den Straßen erhöht. Für die Polizeidirektion Dresden bilden aktuell die Abendstunden zwischen 18 und 22 Uhr die Schwerpunktzeit, erklärte ein Polizeisprecher. In dieser Zeit würden gezielt Beamte eingesetzt, unterstützt von der Bereitschaftspolizei. So komme heute zum Beispiel die Reiterstaffel im Stadtgebiet Dresden zum Einsatz.

Im Verlauf des gestrigen Montags hatte es insgesamt 57 Einsätze mit „Coronabezug“ im Bereich der Polizeidirektion Dresden gegeben. Fast alle Fälle konnten mit Verweis auf die bestehenden Allgemeinverfügungen kommunikativ gelöst werden, so der Polizeisprecher.

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Veljanov in der Reithalle am 2. November 2024


Erweiterte Notbetreuung von Kindern

Nach der Erweiterung des Anspruchs auf Kita-Notbetreuung ist die Zahl der betreuten Kinder von zuletzt durchschnittlich 600 Kindern auf heute 746 Kinder, davon 263 Kinder in Horten bzw. der Ganztagsbetreuung, gestiegen. Das Kultusministerium hatte gestern den Anspruch auf Notfallbetreuung erweitert. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe. Bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei liegt der Anspruch auf Notfallbetreuung nun auch vor, wenn ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufe tätig ist.

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