Die Landesregierung, die Stadtverwaltung und weitere Einrichtungen haben mit weiteren Maßnahmen auf die Entwicklung der Corona-Pandemie reagiert. Mit einer Allgemeinverfügung untersagt die Landesregierung alle Veranstaltungen bis zum 20. April.
Alle Veranstaltungen untersagt – fast alle öffentlichen und privaten Einrichtungen müssen schließen
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle private und öffentliche Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. Das Kabinett hat diese Maßnahme in seiner heutigen Sitzung beraten. Die Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab 19. März 2020, Null Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020.
Sie untersagt den Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen. Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen.
Öffnungszeiten neu geregelt
Gaststätten können in der Zeit von 6 bis 18 Uhr öffnen, einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Krisenstab gebildet
Das Kabinett beschloss zudem die Einrichtung eines gemeinsamen Krisenstabes von Innenministerium und Gesundheitsministerium. Er bekommt den Titel Gemeinsamer Krisenstab Infektionsschutz. Alle Ministerien werden in dem Stab vertreten sein. Ziel ist die Koordinierung der Maßnahmen aller Ministerien zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, die Unterstützung von Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Bündelung von Informationen für die Berichterstattung gegenüber den zuständigen Behörden von Bund und Ländern sowie für die Öffentlichkeits- und Medienarbeit. Gleichzeitig soll eine Beschleunigung notwendiger Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse erreicht werden.
DVB AG: Sonderfahrplan ab 20. März, 4 Uhr
Aufgrund die Einschränkungen des öffentlichen Lebens reagiert die DVB AG mit einem Sonderfahrplan. Dieser tritt ab Freitag, dem 20. März 2020 4:00 Uhr bis auf weiteres in Kraft. „Trotz der aktuellen Einschränkungen wollen wir den städtischen Nahverkehr unbedingt aufrechterhalten. Regelmäßig verkehrende Busse und Bahnen signalisieren den Dresdnern ein Stück Normalität in dieser für viele Menschen unsicheren Situation. Mit dem Sonderfahrplan passen wir uns jeweils der aktuellen Nachfrage an“, sagt DVB-Vorstand Andreas Hemmersbach
Ab Freitag verbleiben die Linien 3, 4, 7, 9 und 11 werktags beim bisherigen 10-Minuten-Takt. Alle anderen Straßenbahnlinien fahren im 15-Minuten-Rhythmus. Damit entfällt auch die baubedingte Teilung der Linie 12. Sie verkehrt durchgehend zwischen Leutewitz und Tolkewitz. Sonnabends fahren alle Straßenbahnlinien im 15-Minuten-Takt. Am Sontag bleibt der bisherige Fahrplan in Kraft.
Die Buslinien 61, 62 und 66 verkehren werktags auf zentralen Abschnitten weiter alle zehn Minuten. Die anderen Linien mit 60er Liniennummern fahren alle 15 Minuten. Bei den weiteren Buslinien gibt es keine größeren Änderungen. Lediglich die Linien 85 und 87 werden auf einen 30-Minuten-Takt reduziert. Sonnabends und sonntags fahren die Buslinien nach Standardfahrplan. Die Linie 62 kommt
aber sonnabends nur alle 15 Minuten.
DVB-Servicepunkte ab Mittwoch geschlossen
In den DVB-Servicepunkten stehen täglich viele Fahrgäste und die Servicemitarbeiter nah beieinander. Um die Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen vor möglichen Infektionen zu schützen, schließen die DVB ab Mittwoch ihre Servicepunkte. Das betrifft die Standorte am Postplatz, an der PragerSt raße, am Albertplatz sowie beim Empfang im DVB-Verwaltungsgebäude Trachenberge. Der Ser-
vicepunkt am Hauptbahnhof ist bereits seit Montag geschlossen. Für den telefonischen Kundendienstund die Kontaktaufnahme per Internet wird dafür das Callcenter personell verstärkt.
Fähren noch im Einsatz
Alle DVB-Fährstellen in Johannstadt, Tolkewitz und die Autofähre in Kleinzschachwitz sind aktuell in Betrieb. Bei sinkender Nachfrage sind im Wochenverlauf Einschränkungen möglich.
Ticketkauf risikofrei per Handy
Zum Schutz von Fahrgästen und Busfahrern wurde der Ticketverkauf beim Busfahrer seit letztem Sonnabend eingestellt. Fahrgäste werden gebeten, ihren Fahrschein bereits vorher an den stationären Automaten an den Haltestellen zu kaufen. Auch die Automaten in den Straßenbahnen bleiben in Betrieb. Am einfachsten kann man ein HandyTicket lösen. Das wird über die App DVB mobil angebo-
ten, geht bargeldlos und birgt keinerlei Infektionsrisiko.
Ab Mittwoch nur noch Notbetreuung in Kitas und Horten
Ab Mittwoch, 18. März 2020, werden alle Dresdner Kitas, Horte und Kindertagespflegepersonen nur noch eine Notbetreuung für Eltern anbieten, die in Sektoren der Kritischen Infrastruktur arbeiten. Dazu gehören unter anderem Polizisten, Feuerwehrleute, medizinisches Personal, Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen, Apotheken oder des Lebensmittelhandels. Die Einrichtungen werden insofern nicht geschlossen. Sie setzen bis 17. April 2020 vielmehr das reguläre Betreuungsangebot aus.
Die komplette Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur sind auf der Dresden-Homepage zu finden. Beide Elternteile müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass diese in Bereichen der Kritischen Infrastruktur tätig sind. Für Alleinerziehende ist die Bescheinidung von einem Elternteil ausreichend. Sofern die Bescheinigung am 18. März 2020 nicht sofort in den Einrichtungen vorgelegt werden kann, ist sie durch die Eltern binnen eines Arbeitstages nachzureichen.
Um die Eltern finanziell zu entlasten, sollen die Elternbeiträge für alle Kinder, die seit 16. März 2020 keine Betreuung in Anspruch genommen haben oder nehmen, zurückerstattet werden.
Der Kita-Eigenbetrieb hat ein Servicetelefon geschaltet: 0351 488 51 11 (Montag bis Freitag, 7 bis 16 Uhr).
Regelungen zum Bürgerservice der Stadt
Ab Mittwoch, 18. März, werden die Bürgerbüros den direkten Kunden- bzw. Bürgerkontakt, heißt Besucherverkehr, einschränken. Die Beratung und Unterstützung der Bürger und Einwohner erfolgt ab diesem Zeitpunkt vorrangig über Telefon oder E-Mail. Hiervon nicht betroffen sind bereits vereinbarte und bestätigte Termine für den Zeitraum bis zum 31. März 2020. Diese Termine werden von den Mitarbeitern in den jeweiligen Bürgerbüros abgesichert. Danach ist in den Bürgerbüros mit Ausnahme des Bürgerbüros Theaterstraße nur noch eine telefonische oder schriftliche Abstimmung möglich.
Ab Mittwoch, 18. März 2020 werden neue Termine zur Bearbeitung dringender und unaufschiebbarer Einzelfälle ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung in den Räumen des Bürgerbüros Altstadt, Theaterstraße 11 in 01067 Dresden, durchgeführt. Termine können ausschließlich über die Hotline des Bürgerservice, unter 0351-4886070 zu den normalen Dienstzeiten vereinbart werden.
Eine Meinung zu “Corona-Pandemie: Öffentliches Leben in Dresden drastisch eingeschränkt”
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Vielen Dank für diese Zusammenfassung! Endlich mal alles auf einen Blick.
(Kleinen Tippfehler entdeckt: Für Alleinerziehende ist die Bescheinidung […])