Corona-Pandemie: Ab 2. Dezember weitere Einschränkungen in Dresden

Dresden drohen weitere Einschränkungen wegen zunehmender Covid-19-Infektionen. Ab Mittwoch, 2. Dezember, gelten neue Regeln im öffentlichen Leben. Diese sind Bestandteil einer morgen in Kraft tretenden Allgemeinverfügung der Stadt. Diese legt auch die Maßnahmen fest, die bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz über den Wert von 200 gelten. Grundlage für die Daten sind die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI), die nunmehr auch im Corona-Dashboard der Stadt veröffentlicht werden.

Die wichtigsten Maßnahmen ab 2. Dezember:

  • erweiterte Maskenpflicht an der frischen Luft in definierten Innenstadtbereichen von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr (siehe Anlage) – dazu gehören die Bereiche Prager Straße, Altstadt rings um den Altmarkt, die Hauptstraße und die Äußere Neustadt.
  • die Abgabe von alkoholischen Getränken ist im gesamten Stadtgebiet von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • öffentlicher Alkoholkonsum ist in den definierten Bereichen zwischen 20 Uhr und 7 Uhr untersagt.

Weiter Einschränkungen, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert in Dresden über 200 steigt:

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  • Das Verlassen des Hauses ohne triftige Gründe ist untersagt. Triftige Gründe sind beispielsweise Gefahr, Berufsausübung, Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen, Versorgung, Sport und Bewegung, Religionsausübung.
  • Die Abgabe von alkoholischen Heißgetränken ist im gesamten Stadtgebiet verboten.
  • Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist nur möglich, wenn die Bestellung vorher online oder telefonisch erfolgt ist oder Warteplätze mit Abstandsregelung und Hygienemaßnahmen gestaltet sind.
  • Versammlungen werden auf maximal 200 Personen beschränkt.

Diese Maßnahmen werden erst aufgehoben, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 200er-Marke unterschreitet. Die Stadt Dresden wird umgehend die Öffentlichkeit darüber informieren, wenn die 7-Tage-Inzidenz die 200er-Marke an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet und damit weitere Regelungen der Allgemeinverfügung in Kraft treten.

„Mit der Allgemeinverfügung setzen wir die Vorgaben des Freistaates um und präzisieren diese für das Dresdner Stadtgebiet. Unser Ziel war es dabei, eindeutige Regeln zu erlassen, die für den Bürger nachvollziehbar sind und gleichzeitig einer möglichen rechtlichen Überprüfung standhalten“, erklärte Detlef Sittel, 1. Bürgermeister der Stadt Dresden. Natürlich werde die Stadt die Einhaltung dieser Regelungen auch kontrollieren, kündigte er an. Wesentlich wichtiger sei es aber, dass wir als Stadtgesellschaft und jeder einzelne für sich die Notwendigkeit dieser Regeln erkenne. „Wir werden die Verbreitung des Virus nur eindämmen, wenn wir alle in jeder Lebenssituation mit größtmöglicher Achtsamkeit vorgehen. Die heutige Allgemeinverfügung ist dabei ein wichtiger Baustein“, so Sittel.

Welche Zahlen relevant sind

Im Corona-Dashboard der Stadt sind ab sofort zwei Werte veröffentlicht. Die Stadtverwaltung begründet dies mit dem Bemühen um „größtmögliche Transparenz und Aktualität“. Die Daten aus dem tagesaktuellen Lagebericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) würden aufgrund der Vorgaben des Freistaates Sachsen veröffentlicht. Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt weiterhin auch die direkt gemeldeten aktuellen Fallzahlen und Inzidenzen zur Verfügung. „Uns ist bewusst, dass sich die Zahlen unterscheiden“, erklärte der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Frank Bauer dazu. Es gebe unterschiedliche Zeitpunkte, an denen die lokalen Gesundheitsämter Daten auf Landesebene weitergeben, wo sie anschließend gesammelt dem RKI gemeldet werden. „Bei einem solch dynamischen Infektionsgeschehen, wie wir es jetzt nicht nur in Dresden haben, sind Abweichungen allein durch die zeitlichen Abläufe nicht zu vermeiden. Die Zahlen sind ständig im Fluss und können nie auf allen Ebenen identisch sein“, betonte Bauer und fügte hinzu. „Es gibt keine richtigen oder falschen Zahlen oder unterschiedliche Bewertungen der Lage.“ Die Infektionszahlen seien eindeutig zu hoch und die beschlossenen Maßnahmen erforderlich, um sie wieder zu senken.

4 Kommentare zu “Corona-Pandemie: Ab 2. Dezember weitere Einschränkungen in Dresden

  1. Rainer Witz sagt:

    01.12. 2 von 5 Tagen über 200 haben wir schonmal. Ob wir die 5 Tage Marken knacken?

  2. Thomas Müller sagt:

    Wenn man die Regeln selbst noch extra in leichter Sprache veröffentlichen muss, sollte man darüber nachdenken ob überhaupt an den Regeln irgendwas verständlich formuliert wurde.
    Wenn die 7-Tage-Inzidenz…, Alle möglichen Wenn-Dann-Verknüfungen und Varianten und vorallem erstmal als pdf downloaden.
    Warum ist man nicht in de Lage ein paar klar und deutlich formulierte Regeln zu verfassen auf einer einzigen simplen Webseite, die sich immer wieder aktualisiert zu veröffentlichen.
    Was für Armutszeugnis.

    • Igel sagt:

      Sehe ich auch so. Und es ist auch so ein Nonsens. Meine Eltern wohnen im LK Bautzen. Mich besuchen dürften sie theoretisch nicht, aber wohl nach Dresden zum shoppen fahren. Klar, mit dutzenden Leuten durch den Elbepark ist klüger, als mit Tochter und Schwiesohn zusammen in der Wohnung zu sitzen. Ich habe Verständnis für die Maßnahmen, aber dann bitte klar und deutlich geregelt und nicht so eine Glaskugel.

  3. Lachnase sagt:

    stell Dir vor Du bist Ü 80……

    und musst (mit Anlagen) 10 Seiten Corona Beschränkungen lesen.

    Mir wird schlecht.

    Am besten gefällt mir, dass Verbot, Glühwein zu trinken …..bei entsprechender Inzidenz.

    Warte jetzt darauf, dass das Verbot kommt im Wald zu „pieseln“.

    ich lach mich schlapp.

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