Ab 27. Oktober weitere Verschärfung der Corona-Regeln in Dresden

„Bitte an der Box einen kurzen Stopp einlegen.“ Die freundliche Aufforderung der Bibliothekarin erinnert an die neuen Corona-Regeln. Neben den obligatorischen Einkaufskörben, mit denen die Anzahl der Besucher begrenzt wird, und dem Desinfektionsmittel gibt es ab sofort eine Box, in die die Besucher die Zettel mit ihren Kontaktdaten werfen müssen. Name, Telefonnummer oder Mailadresse, Datum und Uhrzeit des Besuchs und die Unterschrift gehören auf den Zettel. Ob jemand sich als Mickeymouse oder James Bond registriert, wird nicht kontrolliert. Das Bibliotheksteam setzt auf die Vernunft der Besucher. Die Mund-Nase-Bedeckung müssen die Besucher jetzt auch wieder an den Arbeitsplätzen tragen. „Ausgenommen von den Regeln sind Mitarbeiter:innen, die durch einen Glasschutz an der Theke geschützt sind, Kinder bis 6 Jahre und Personen mit medizinischer Indikation“, teilte Elke Ziegler, Sprecherin der Städtischen Bibliotheken mit. Auch die Gastronomiebetriebe fordern nun eine Registrierung ihrer Gäste.

Inzwischen hat die Anzahl der Covid-19-Infektionen in Dresden weiter zugenommen. Sie lag heute Mittag bereits bei 57 pro 100.000 Einwohner. Damit wurde eine weitere Schwelle überschritten. Die morgen in Kraft tretenden Allgemeinverfügung für Sachsen sieht für diesen Fall eine Verschärfung der Maßnahmen zum Infektionsschutz vor. Diese sollen in Dresden am 27. Oktober in Kraft treten. „Wir werden die Verordnung erst nach dem Wochenende in Kraft treten lassen, damit die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die unterschiedlichen Wirtschaftsbereiche sich auf die neue Verordnung einstellen können“, erklärte heute Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und fügte hinzu. „Wir müssen jetzt gemeinsam versuchen, durch eine konsequente Umsetzung der AHA-Regeln, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gefährdung für Risikogruppen minimieren. Bitte unterstützen Sie uns alle dabei“.

Hier finden Sie die ab 27. Oktober geltenden Maßnahmen im einzelnen.

Gebiete in Dresden mit Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Freien

Tragen von Mund-Nase-Bedeckung wird kontrolliert

Rund 1.000 Kontrollen zum Einhalten der Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr sowie in den Läden und Geschäften hat der Gemeindliche Vollzugsdienst seit Anfang September durchgeführt. Dabei seien mehr als 3.000 Verstöße festgestellt worden. „Der ganz überwiegende Teil der Dresdnerinnen und Dresdner trägt die Mund-Nasen-Bedeckung richtig und diszipliniert“, meinte der Erste Bürgermeister Detlef Sittel zugleich. Von den stärkeren Kontrollen erhoffe er sich, dass diese auch all jene an die Pflicht zum Tragen einer Maske erinnern, die dies bisher nicht so genau genommen hätten.

Durch die Bußgeldbehörde wurden bisher 25 Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen Mund-Nase-Bedeckungspflicht eingeleitet, davon 17 im öffentlichen Nahverkehr und 8 in Läden und Geschäften. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Schutz-Vorschriften bisher Geldbußen in Höhe von insgesamt 93.500 Euro verhangen.

Sittel kündigte eine Verschärfung der Kontrollen an, wenn am Sonnabend die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen in Kraft tritt. Auch fahrlässig begangene Verstöße, wie etwa das nicht korrekte Tragen der Maske, können dann mit einem Bußgeld geahndet werden.

IHK: Hiobsbotschaft für Gastronomie

Licht und Schatten in der neuen Allgemeinverfügung sieht Detlef Hamann, der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Dresden (IHK). Man habe in den vergangenen zwei Wochen das Meinungsbild der Mitgliedsunternehmen ermittelt und an die Landesregierung weitergegeben. „Deshalb freut es mich, dass eine pauschale Absage der Weihnachtsmärkte bei einer Inzidenz von 35 – wie noch im ersten Verordnungsentwurf vorgesehen – gestrichen wurde“, so Hamann. Gerade in Dresden habe man lange und intensiv für die Weihnachtsmärkte gekämpft. „Unverständlich sind für mich allerdings die neuen Regelungen, wonach ab einer Inzidenz von 35 Feierlichkeiten nur noch im Freundes- und Familienkreis erlaubt sind“, so Hamann . Dies werde unter den aktuellen Bedingungen dazu führen, dass es dieses Jahr kaum betriebliche Weihnachtsfeiern oder Vereinsfeiern geben wird. Das, so Hamann ist eine „weitere Hiobsbotschaft für die Gastronomiebranche“.

5 Meinungen zu “Ab 27. Oktober weitere Verschärfung der Corona-Regeln in Dresden

  1. Ronny Krüger sagt:

    Wenn es denn ach so schlimm ist, warum erst ab 27. Oktober und nicht sofort? Lächerlich!

  2. Schweesdo Onie sagt:

    @Ronny Krüger: Wenn es DIr um Erkenntnisgewinn ginge, würde ich Dir nahelegen, den Text noch mal sorgfältig zu lesen- da steht die Antwort auf Deine Frage nämlich drin! Da es Dir aber darum geht herumzustänkern, bleibt mir nur zu wünschen, dass Du, Deine Familie und Freunde hoffentlich gesund bleibt- viel dazu tun wirst Du ja offensichtlich nicht…

  3. Lachnase sagt:

    …. der Ronny hat eine berechtigte Frage gestellt. Find ich zumindest.

    • Schweesdo Onie sagt:

      Ok, für alle, bei denen es mit dem Lesen nicht so gut funktioniert:“„Wir werden die Verordnung erst nach dem Wochenende in Kraft treten lassen, damit die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die unterschiedlichen Wirtschaftsbereiche sich auf die neue Verordnung einstellen können“, erklärte heute Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP)“.
      Bitte schön…

  4. wenn man eine zweibeinige corona als Freundin hat, hat man auch gelegentlich eine
    krise, aber im schlimmsten fall bekommt man Atemnot.
    schönster Tod ist erfrieren, man schläft ein und wacht nicht mehr auf.
    also kein Lockdown.

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