Thema: Kommunalwahl 2019

Wahlen Stimmzettel

Wahlen 2019: 440.000 Wahlberechtigte – Sofortbriefwahl ab 29. April möglich

Die Stadt hat heute umfangreiche Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai veröffentlicht. Derzeit erhalten alle Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigungen. Dies ist auch der Auftakt für die Briefwahl und die Sofortbriefwahl im Briefwahlbüro im Stadthaus.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • 440.000 Wahlberechtige in Dresden
  • ab sofort kann der Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden – auch über das Onlineformular
  • Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am 26. April
  • Briefwahlunterlagen kosten kein Porto, müssen aber bis zum Wahlsonntag, dem 26. Mai 2019, 18 Uhr bei der angegebenen Adresse eingegangen sein.
  • Sofortbriefwahl ist vom 29. April bis zum 24. Mai 2019 möglich, im Bürgersaal des Stadthauses, Theaterstraße 11 bis 15, 01067 Dresden, 1. Etage, Raum 100. Der Zugang ist barrierefrei.
  • 258 von insgesamt 365 Wahllokalen sind barrierefrei zugänglich, eine Übersicht gibt es auf dem Themenstadtplan
  • Für Fragen zur Wahl hat die Stadt ein Bürgertelefon eingerichtet: 0351-4881120

Ausführliche Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen

Bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 erhalten die rund 440 000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Dresden eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019. Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt auch die Briefwahl.

Anzeige

01099 & CRO


Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen (Wahlscheinantrag)

Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit seine Stimmen per Briefwahl abzugeben. Hierzu benötigt man einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte können den Antrag auf Briefwahl ab sofort über das Online-Antragsformular oder schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen.

Außerdem können Wahlberechtigte mit einem Wahlschein bei der Europawahl in einem beliebigen anderen Wahllokal der Stadt wählen. Bei der Stadtratswahl kann mit einem Wahlschein aber nur in Wahllokalen des eigenen Wahlkreises und bei den Ortschaftsrats- und Stadtbezirksbeiratswahlen nur in Wahllokalen der eigenen Ortschaft bzw. des eigenen Stadtbezirks gewählt werden.

Briefwahlunterlagen

Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen beginnt am 26. April 2019. Für die Europawahl und die Kommunalwahlen werden die Briefwahlunterlagen separat versendet. Neben dem jeweiligen Merkblatt zum Ausfüllen der Formulare erhalten Wahlberechtigte folgende Unterlagen zum Ausfüllen und Einreichen:

Für die Europawahl:

  • den amtlichen weißen Stimmzettel,
  • den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen weißen Wahlschein mit der zu unterschreibenden Versicherung an Eides statt, der mit dem amtlichen roten Wahlbriefumschlag kombiniert ist. Auf ihm ist bereits die Anschrift aufgedruckt, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.

Für die Kommunalwahlen:

  • den amtlichen gelben Stimmzettel für die Stadtratswahl,
  • den amtlichen orangefarbenen Stimmzettel für die Stadtbezirksbeiratswahl oder dem amtlichen grünen Stimmzettel für die Ortschaftsratswahl,
  • den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahlen,
  • einen weißen Wahlschein mit der zu unterschreibenden Versicherung an Eides statt, der mit dem amtlichen gelben Wahlbriefumschlag kombiniert ist. Auf ihm ist bereits die Anschrift aufgedruckt, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.

Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands von der Deutschen Post AG übernommen und ist kostenfrei. Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie bis zum Wahlsonntag, dem 26. Mai 2019, 18 Uhr bei der angegebenen Adresse eingegangen sind. Nur dann dürfen sie bei der Auszählung berücksichtigt werden.

Durchführung der „Briefwahl vor Ort“

Wahlberechtigte, die sofort vor Ort per Brief wählen wollen, können vom 29. April bis zum 24. Mai 2019 das Briefwahlbüro aufsuchen. Die Sofortbriefwahl ist in dieser Zeit montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr möglich. Am gesetzlichen Feiertag, dem 1. Mai 2019, bleibt das Briefwahlbüro geschlossen. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis bzw. von EU-Bürgern der Identitätsausweis. Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürgersaal des Stadthauses, Theaterstraße 11 bis 15, 01067 Dresden, 1. Etage, Raum 100. Es ist barrierefrei über den Eingang Theaterstraße 13 zu erreichen.

Wahlberechtigte können auch eine andere Person damit beauftragen, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Der Wahlberechtigte muss hierzu die auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausfüllen und unterschreiben. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.

Barrierefrei wählen und Unterstützung durch Hilfsperson

Neben dem Briefwahlbüro werden in diesem Jahr 258 von insgesamt 365 Wahllokalen barrierefrei zugänglich sein. Eine genaue Übersicht gibt es unter www.dresden.de/barrierefreiewahl sowie im Wahllokalfinder des Themenstadtplans (www.dresden.de/wahllokalfinder). Auch die Wahlbenachrichtigung informiert, ob das eigene Wahllokal barrierefrei ist.

Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkungen, die am Wahltag wählen möchten und deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, können mit einem Wahlschein auch in einem anderen, barrierefreien Wahllokal wählen gehen. Zu beachten ist hierbei, dass sie ein Wahllokal ihres Stadtratswahlkreises bzw. auch ihres Stadtbezirks oder ihrer Ortschaft aufsuchen. Sind sie nur für die EU-Wahl wahlberechtigt, können sie in einem beliebigen barrierefreien Wahllokal im Stadtgebiet Dresden wählen. Der Wahlschein muss unbedingt zur Wahl in das Wahllokal mitgebracht werden. Der benötigte Wahlschein kann am besten über das Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen oder schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Für blinde und sehbehinderte Wähler wurde der Stimmzettel für die Europawahl für die Verwendung einer Wahlschablone angefertigt. Diese ist entsprechend den Kontaktdaten auf der Wahlbenachrichtigung links unten über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. zu beziehen.

Alternativ darf zur Unterstützung bei der Stimmabgabe eine Hilfsperson mit in die Wahlkabine genommen werden. Diese muss den Stimmzettel entsprechend dem Willen des Wählers kennzeichnen und die Kenntnisse, die sie erlangt, geheim halten.

Die Kommentarfunktion wird 7 Tage nach Erscheinen des Beitrages geschlossen.