Riesaer Str 24 Verwahrloste Grundstücke

Umweltbericht: 109 verwahrloste Grundstücke im Stadtbezirk Pieschen

Im Stadtbezirk Pieschen gibt es nach Angaben des Dresdner Umweltamtes 109 verwahrloste Grundstücke. Allein 35 davon finden sich in der Gemarkung Pieschen, der Rest verteilt sich auf die anderen Stadtteile im Stadtbezirk. Als ein Beispiel nennt Rathaussprecher Karl Schuricht auf Anfrage das Grundstück in der Riesaer Straße 24. Hinter Mauern und Blechzäunen stehen dort mehrere Schuppen, deren Dächer teilweise eingefallen sind.

Riesaer Str 24 Garage

Durch den Zaun kann man das Durcheinander im Inneren des Grundstückes erahnen. Foto: W. Schenk

In einer Garage kann man hinter den halb geöffneten Türen einen alten Ford Escort erkennen, Rohre lagern auf einem Gestell. „Verwahrlost“ ist schon eine passende Bezeichnung für das knapp 600 Quadratmeter große dreieckförmige Grundstück, das an zwei Seiten an Wohnhäuser grenzt.

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Ein Teil der Dächer auf den Gebäuden ist eingebrochen. Foto: W. Schenk

Stadtweit sei die Zahl solcher Grundstücke im Zuge der Baukonjunktur und der weiteren Innenstadtverdichtung rückläufig, heißt es im aktuellen Umweltbericht der Stadt. Dazu gehört offenbar das zweite Grundstück, das der Rathaussprecher als Beispiel für den Stadtbezirk Pieschen angeführt hat. In der Kaditzer Straße 7-9 soll sich bald etwas tun. Auf dem rund 2.900 Quadratmeter großen Grundstück stehen fünf Gebäude, direkt an der Straße ein Mehrfamilienhaus. Es sieht aufgeräumt aus, Bauzäune sichern teilweise die Grundstücksgrenze.

Kaditzer Straße 7 bis 9

Kaditzer Straße 7-9: Befremdet ist die Baufirma über das Prädikat „verwahrlost“. Foto: W. Schenk

Ein Mitarbeiter der Firma Mei Bau Meißner Bau Management GmbH macht gerade seinen Rundgang. Darauf angesprochen, dass die Stadt die Fläche als Beispiel für verwahrloste Grundstücke genannt hat, schüttelt er voller Unverständnis den Kopf und gibt sich als Bauleiter Dave Grellmann zu erkennen. „Wir haben die Auflagen der Stadt zur Sicherung des Grundstückes erfüllt“, sagt er und fügt hinzu. „Wir möchten auf dem Areal Wohnungen bauen und sind derzeit mit dem zuständigen Bauamt im Gespräch“, sagt Grellmann. „In absehbarer Zeit wird hier etwas Hübsches entstehen“, verspricht er noch, bevor er seinen Kontrollgang beendet.

Federführend für den Vollzug ordnungsrechtlicher Maßnahmen auf verwahrlosten Grundstücken ist das Umweltamt. Hier geht es vor allem um die Verhinderung von Unfällen – zum Beispiel durch spielende Kinder. Das Umweltamt reagiere auch auf Beschwerden von Anwohnern. Dann würde gemeinsam mit der Bauaufsicht, dem Ordnungsamt und notfalls auch der Polizei gehandelt, so Rathaussprecher Schuricht. „Nach Ermittlung des Grundstückseigentümers wird dieser im Verwaltungsverfahren angehört und um Beseitigung der rechtswidrigen Zustände gebeten. Meist wird das weitere Vorgehen gemeinsam mit dem Eigentümer im Rahmen einer Ortsbegehung abgestimmt“, beschreibt er das Verfahren. Wenn der Eigentümer den Auflagen nicht folgt, könnten weitere Maßnahmen angeordnet werden.

Diese Maßnahmen haben jedoch auch ihre Grenzen. So ist eine „Enteignung nur in Ausnahmefällen gegen Entschädigung möglich und unterliegt hohen rechtlichen Hürden“, betont Rechtsanwalt Stephan Scheele. Artikel 14 des Grundgesetzes besagt, dass dies „nur zum Wohle der Allgemeinheit“ zulässig sei und einer gesetzlichen Regelung bedarf. Im gleichen Artikel stehen auch die allseits bekannten beiden Sätze: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Neben den Rechten der Kommune, „entsprechende Anordnungen an den Eigentümer“ zu richten, verweist Rechtsanwalt Scheele auf die Pflichten des Eigentümers. „Er ist dafür verantwortlich, dass von dem Grundstück keine Gefahren für Dritte ausgehen und muss gegebenenfalls von sich aus entsprechende Sicherungsmaßnahmen treffen.“ Werde etwa ein spielendes Kind auf dem Grundstück aufgrund ungenügender Sicherung verletzt, hafte der Grundstückseigentümer. Dies gelte selbst dann, wenn dort das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ stehe. „Ein solcher Hinweis entbindet also nicht von ausreichenden Sicherungsmaßnahmen“, betonte Scheele.

Stadtweit beziffert der aktuelle Umweltbericht die Zahl der verwahrlosten Grundstücke auf 624 (Stand: Ende 2018). Neben Pieschen wird hier die Friedrichstadt als weiteres Schwerpunktgebiet angeführt.

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Eine Meinung zu “Umweltbericht: 109 verwahrloste Grundstücke im Stadtbezirk Pieschen

  1. Rainer Witz sagt:

    „Leider“ ist die Alternative zu den verwahrlosten Grundstücken eine weitere Wohnraumverdichtung und -verengung durch Neubauten. Kaum einer der Grundstückseigentümer wird diese wohl hübsch machen, damit es der Nachbarschaft und Spaziergängern gefällt. Ich vermute für mich, dass es sich bei diesen Grundstücken zumeist um uneinige Erbengemeinschaften und/oder Spekulationen auf die (garantiert) weiter steigenden Grundstückpreise handelt. In dem Tempo in dem die Lückenbebauung in Pieschen voranschreitet, werden wir in wenigen Jahren solche Orte mit der Lupe suchen müssen. Schade eigentlich, sind das doch noch die wenigen Orte wo das Auge nicht nach wenigen Metern schon wieder auf eine Hauswand treffen (ohne dafür in eine Parkanlage zu müssen). Aber dafür wohnen wir halt in der Stadt :-/

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