Bis zum Jahresende will die Stadt eine Vorzugsvariante für den Verlauf der Hochwasserschutzanlagen zwischen Marienbrücke und Pieschener Winkel erarbeiten. Von Juli bis September steht dabei die Bürgerbeteiligung im Vordergrund. Mit Fachvorträgen, Vorstellung der Vorzugsvariante durch das Planungsbüro und Workshops sollen die Anwohner und Träger öffentlicher Belange einbezogen werden. Ende September ist eine Informationsveranstaltung zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung geplant. Das geht aus der jetzt veröffentlichten Vorlage „Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt“ hervor.
Die Planer haben den gut zwei Kilometer langen Abschnitt in mehrere Teilstücke aufgegliedert und verschiedene Varianten für den Verlauf der Hochwasserschutzanlagen aufgezeigt. So wird zum Beispiel im Bereich der künftigen Hafencity der Elberadweg auf den aufgeschütteten Bereich verlegt. Er wird dann etwa dort verlaufen, wo er vor wenigen Wochen bereits als Umleitung entlangführte. Der Entwurf zeigt, dass der Hochwasserschutz im Elbviertel (ehemals „Marina Garden“) deutlich vom Ufer wegverlegt wurde. Spannend wird es zwischen Erfurter Straße und Moritzburger Straße. Hier befinden sich die Kleingartenanlage „An der Fähre“ und der TSV Rotation Dresden mit seinem Stadion, dem Vereinsheim und weiteren Außenplätzen. Nur eine der Varianten sieht hier den Schutz aller Anlagen vor. Die Vorzugsvariante der Planer ist jedoch eine andere: Sie durchschneidet die Kleingartensparte und lässt Stadion und Sportplatz im nicht geschützten Bereich. Je nach Verlauf würden die Hochwasserschutzanlagen hier zwischen 350 und 750 Meter lang sein. Zwischen Moritzburger Straße und Pieschener Winkel ist die Kleingartenanlage „Am Hafen“ von den Planungen betroffen. Die Vorzugsvariante sieht keinen Hochwasserschutz für die Kleingärtner vor. Auch die Wohnhäuser sollen außen vor bleiben.
Als „lange überfällig“ bezeichnet Stefan Engel, der für die SPD im Stadtbezirksbeirat Pieschen sitzt, den Hochwasserschutz für den Stadtteil. In der Leipziger Vorstadt entstünden in den nächsten Jahren viele Neubauten. Da sei ein wirksamer Hochwasserschutz erst recht unverzichtbar. Der Freistaat Sachsen müsse auch hier endlich seiner Verantwortung gerecht werden.
Aus dem Umweltministerium kommt allerdings Gegenwind für die Pläne aus Dresden. „Der Freistaat Sachsen sieht für diesen Bereich keinen öffentlichen Hochwasserschutz vor“, zitiert DNN-Online eine Sprecherin des Umweltministerium. Die Stadt habe zugelassen, dass in diesem Bereich, der seit 2005 als Überschwemmungsgebiet festgesetzt sei, weitere Baumaßnahmen durchgeführt und Baugebiete ausgewiesen werden, heißt es weiter. Dann liege es an ihr, auch den Hochwasserschutz umzusetzen.
Der potenzielle Schaden, den ein Hochwasser in dem zu schützenden Areal anrichten würde, wird in der Vorlage auf rund 34 Millionen Euro beziffert. Die Baukosten sind mit rund 9 Millionen Euro angegeben. Damit haben sich die Aussagen der Experten bestätigt, dass ein Hochwasserschutz für Pieschen und die Leipziger Vorstadt wirtschaftlich vertretbar sei. Das hatte Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne) bereits vor drei Jahren bei der Präsentation des „Masterplanes Leipziger Vorstadt“ erklärt.
Voraussichtlich am 2. April wird die Vorlage im Stadtbezirksbeirat Pieschen vorgestellt und beraten. Im Juni soll dann der Stadtrat den Entwurf behandeln. Danach beginnt eine dreimonatige Phase der Bürgerbeteiligung. „In der weiteren Diskussion müssen auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden“, betonte Engel, der auch Vorsitzender der Pieschener SPD ist. Die geplante Trasse quer durch den Kleingartenverein „An der Fähre“ sei ein schwerwiegender Eingriff, der sehr gut begründet sein müsse. „Es sollte auch geprüft werden, ob nicht die Nutzung mobiler Elemente an einigen wenigen Stellen städtebaulich sinnvoll ist. Das kann zur Akzeptanz einer solchen Hochwasserschutzmauer beitragen“, fügte er hinzu.
Bis zum Bau der Hochwasserschutzanlagen ist es jedoch noch ein weiter Weg. Im dritten Quartal 2020, so sieht es der Zeitplan vor, soll der Verlauf der Anlagen für die Stadt beschlossen sein. Erst dann würden die Gespräche mit dem Freistaat über den Bau der Anlagen beginnen. Er ist zuständig für den Hochwasserschutz. Allerdings könnte die Stadt auch in eigener Regie Hochwasserschutzanlagen errichten.
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