Kopfnoten für Betragen, Ordnung, Fleiß und Mitarbeit auf einem Bewerbungszeugnis sind rechtswidrig. Ein Schüler hat jetzt mit einer entsprechenden Klage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht Recht bekommen. In dem am Montag veröffentlichten Beschluss im Eilverfahren (Az.: 5 L 607/18) erklärte das Gericht, dass „Kopfnoten in einem Zeugnis, das nicht nur schulintern wirkt, sondern auch für Ausbildungsbetriebe oder spätere Arbeitgeber wichtig ist, einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl eines Schülers darstellen“.
Der Oberschüler hatte dagegen geklagt, dass auf dem Zeugnis, mit dem er sich um einen Ausbildungsplatz bewerben wollte, die Kopfnoten mit angeführt waren. „Die Kopfnoten würden insbesondere nicht in verbaler positiver Form dargestellt, sodass der künftige Arbeitgeber Rückschlüsse auf das Verhalten des Antragstellers ziehen könne. Es sei nicht Aufgabe des Staates, für die Wirtschaft Bewerber ‚vorzusortieren‘. Vielmehr sei das hier streitgegenständliche Jahreszeugnis der Klasse 9 für eine bundes- und europaweite chancengleiche Bewerbung mit reinen Leistungsnoten sofort zu erteilen“, beschreibt das Gericht in seinem Schriftsatz die Position des Klägers.
Rechtsgrundlage für die Kopfnoten ist eine entsprechende Verordnung des sächsischen Kultusministeriums. Die aktuelle Fassung ist am 6. November 2018 veröffentlicht worden. Dort finden sich für jede Schulart die entsprechenden Vorschriften und Zeugnisvordrucke. Nach Auffassung des Gerichts reiche eine solche Verordnung jedoch nicht aus. Es bedürfe einer gesetzlichen Regelung, weil Kopfnoten in einem Zeugnis „relevant für das Grundrecht der Berufsfreiheit seien“, betonten das Gericht. Die Kopfnoten wurden im Freistaat Sachsen zum 1. August 1999 wieder eingeführt. Nach der Wende waren sie abgeschafft und durch eine Bewertung von Verhalten und Mitarbeit ersetzt worden.
Gilt diese Eilentscheidung in einem konkreten Fall auch für andere Bewerber? „Prinzipiell kann sich jeder darauf berufen“, erläutert Rechtsanwalt Stephan Scheele im Gespräch mit dem Onlinejournal Pieschen Aktuell die Folgen der Eilentscheidung. Zwar sei jede Entscheidung in einen Gerichtsverfahren nur für die jeweiligen Parteien bindend. Wenn jedoch „abstrakte Rechtsfragen geklärt werden, können sich auch andere darauf berufen“, fügt er hinzu. Auch wenn die Entscheidung im Hauptverfahren noch ausstehe, habe sich das Gericht vorläufig positioniert. Das, so Scheele, „hat eine Präzedenzwirkung“.
Ein Kommentar zu “Verwaltungsgericht: Bewerber hat Anspruch auf Zeugnis ohne Kopfnoten”
Das könnte Sie auch interessieren …
Mit freundlicher Unterstützung des Dresdner Kinokalenders präsentieren wir die Kinotipps der Woche für den Stadtbezirk Pieschen. >>>
Liebe Leserinnen und Leser, im Namen des Teams von Pieschen Aktuell wünsche ich Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest und ein paar besinnliche >>>
Die Radio-Initiative Dresden hat den Tod ihres langjährigen Mitglieds Peter Rother bekannt gegeben. Der Lyriker, Autor und Moderator >>>
Wenn am Heiligen Abend die Geschenke verteilt, die Lieder gesungen und die Gedichte aufgesagt worden sind, dann haben auch die Weihnachtsmänner >>>
Mit freundlicher Unterstützung des Dresdner Kinokalenders präsentieren wir die Kinotipps der Woche für den Stadtbezirk Pieschen. >>>
[…] der gerade aufgekommenen Debatte um die Kopfnoten hat Anne Leitner ein klare Position. „Die Noten sagen viel aus. Regeln, Normen oder der […]