Der Rechtsstreit zwischen der Architektin Regine Töberich und der Stadt Dresden um das Bauprojekt Marina Garden ist beendet. Nachdem der Bundesgerichtshof auf Anfrage bestätigt hatte, dass unter dem entsprechenden Aktenzeichen Az: 1 U 1701/16 kein Verfahren vorliegt, hat Töberich nun selbst öffentlich erklärt, dass das am 27. April verkündete Urteil des Oberlandesgerichtes rechtskräftig sei. „Eine Revision ist aufgrund der gewaltigen Hürde der angeordneten Nichtzulassung beim BGH nicht möglich“, schreibt sie auf ihrer Facebook-Seite. Weil das Oberlandesgericht keine Revision zugelassen hatte, wäre nur eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich gewesen.
„Ich habe das Urteil des OLG prüfen lassen. Es ist davon auszugehen, dass nicht ein einziger Punkt, der vom OLG genannt worden ist, vor dem BGH Bestand hätte“, erklärt Töberich. Aber, so heißt es weiter: „Ein Richter kennt das Recht, eine fehlerhafte Rechtsanwendung begründet nach geltender Rechtslage leider keine (erfolgreiche) Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.“
Damit ist auch klar, dass Töberich die gesamten Kosten des Verfahrens tragen muss. Dazu gehören der bereits vor der Verhandlung hinterlegte Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 311.672 Euro – er richtete sich nach der Höhe des geforderten Schadensersatzes von 18,5 Millionen Euro – und die Anwaltskosten beider Seiten. Die 80-seitige schriftliche Urteilsbegründung hat Töberich in ihrem Marina-Garden-Blog öffentlich gemacht.
Auf ihrer Facebook-Seite wirft die Architektin der Dresdner Stadtverwaltung Bestechlichkeit vor. „Ein Korruptionstatbestand kann nicht von der Hand gewiesen werden. All dies soll vertuscht werden. Wieder einmal“, heißt es. Als Beispiele nennt sie den Streit um Gutachten für den Hochwasserschutz oder nicht eingehaltene Fristen. Töberich kündigte an, „den gerechten Kampf für mein Bauvorhaben und gegen skrupellose Politiker, denen es um Macht ohne Verantwortung geht, fortzusetzen.“
Das Oberlandesgericht hatte am 27. April in seinem Urteil zwar die Bewertung des Landgerichtes bestätigt, dass die Stadtverwaltung eine „grobe Pflichtverletzung“ begangen habe, weil sie die Bauvoranfrage zum Projekt Marina Garden nicht in der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten beantwortet hatte. Allerdings befanden die Richter am OLG, dass das Projekt nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. Eine Baugenehmigung hätte Regine Töberich für ihr Vorhaben Marina Garden „nach den im Dezember 2014 geltenden bauplanungsrechtlichen Maßstäben“ nicht erhalten dürfen, so der Vorsitzende Richter Hanspeter Riechert.
Unabhängig von der juristischen Auseinandersetzung hatten die Dresdner Stadtplaner ihre Vorstellungen für die Bebauung des Areals mit einem Werkstattverfahren präzisiert. Die Ergebnisse waren bereits im Februar 2016 auf einer Bürgerversammlung vorgestellt worden.
Ob die Pläne jemals umgesetzt werden ist offen. Es handele sich um einen Angebotsbebauungsplan, hieß es in der Präsentation. Die beiden anderen Grundstückseigentümer in dem Areal (Villa Grumbt und Malteser-Gelände) hätten Interesse an der Umsetzung signalisiert. Töberich, der der Großteil der Fläche gehört, hatte das Werkstattverfahren abgelehnt und sich nicht daran nicht beteiligt.
Schon etwas albern dass sie sich noch immer in eine Opferrolle hineinreden will…
Fast so gut wie weitere haltlose Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung, denen sie bestimmt nur aus purer Güte ihres Herzens keine weiteren rechtlichen Schritte folgen lässt – und nicht etwa weil sie reiner Blödsinn sind den sie sich ausgedacht hat.
Wann ist denn endlich mal Schluss mit der Geschichte. Frau Töberich gegen den Rest der Welt. Vielleicht wird das ja Mal verfilmt.