Hunde Leinenzwang Pietri 0902

Polizeiverordnung: Keine Mehrheit für Leinenzwang in Pieschen

Seit heute gilt die neue Polizeiverordnung für die Stadt Dresden. Sie war am 25. Januar vom Stadtrat beschlossen worden. Bereits im Oktober 2016 hatten die Pieschener Ortsbeiräte für Aufregung gesorgt, als sie den Leinenzwang für Hunde auf die sechs Stadtteile des Ortsamtes ausweiten wollten. Ein entsprechender Beschluss war damals als einer der Vorschläge zur Überarbeitung der Polizeiverordnung mehrheitlich verabschiedet worden. Er fand jedoch keine Mehrheit bei den Stadtratsfraktionen.


Es gebe keinen Grund, „eine neue Debatte um den Leinenzwang vom Zaum zu brechen“, hatte Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP/FB-Stadtratsfraktion, in einer ersten Reaktion kritisiert. Der Leinenzwang bleibt auf ei Stadtteile Altstadt und Neustadt begrenzt. Allerdings gilt jetzt in der ganze Stadt im Bereich der Wartehäuschen an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs ein Leinenzwang.

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Grundsätzliche Änderungen hat es in der neuen Verordnung nicht gegeben, aber einige Präzisierungen:

  • Ruhezeiten: Die einzuhaltenden Ruhezeiten von montags bis donnerstags sowie sonntags wurden um eine Stunde ausgeweitet, so dass nun eine Ruhezeit von 22 bis 7 Uhr (statt 6 Uhr) besteht.
  • Leinenzwang: Der Leinenzwang für Hunde gilt jetzt zusätzlich auch für den Bereich der Fahrgastunterstände an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Fütterungsverbot: In die Neufassung der Polizeiverordnung wurde aufgenommen, dass neben dem Füttern von Tauben auch das Füttern von Ratten verboten ist.
  • Kinderbetteln: Das Betteln mit und von Kindern (Personen unter 14 Jahre) ist verboten
  • Aggressives Betteln: Die Vorschrift zum aggressiven Betteln wurde neu formuliert und damit der Tatbestand des aggressiven Bettelns – zum Beispiel durch körperliches Einwirken auf eine Person, Festhalten an der Kleidung, in den Weg stellen, wiederholten Ansprechen und das Vortäuschen körperlicher Gebrächen – präziser definiert.
  • Abbrennen offener Feuer und Grillen: neu formuliert. Insbesondere wird nun die Belästigung Dritter durch offene Feuer und Grillen genauer definiert. Eine Belästigung liegt dann vor, wenn Dritte durch Funkenflug oder Rauch gestört werden.

Die Forderung nach der Einrichtung von 21 zusätzlichen öffentlichen Grillplätze und Lagerfeuerstellen war Ende Januar im Stadtrat aus Zeitgründen vertagt worden. Ob der Antrag von den Fraktionen der Linken und der SPD bereits in diesem Sommer für neue Grillplätze sorgt, bleibt abzuwarten. Bereits fest steht, dass in Pieschen im künftigen Grünzug Gehestraße entlang des neuen Schulcampus ein weiterer öffentlicher Grillplatz eingerichtet wird. Die Arbeiten sollen 2020 abgeschlossen werden.

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