Thema: Marina Garden

Marina Garden Ortsbild 2704

Oberlandesgericht: Marina Garden war nicht genehmigungsfähig – kein Anspruch auf Schadenersatz für Regine Töberich

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat heute die Berufung von Architektin Regine Töberich gegen die Entscheidung des Landgerichtes vom November 2016 zurückgewiesen (Az: 1 U 1701/16). Töberich wollte für das von ihr geplante Bauprojekt „Marina Garden“ einen Schadenersatz von 18,5 Millionen Euro von der Stadt Dresden einklagen, weil diese die Entscheidung über ihre Bauvoranfrage verzögert hatte. „Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin hatte im Ergebnis keinen Erfolg“, sagte Hanspeter Riechert, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht heute bei der Verkündung der Entscheidung. Von den streitenden Parteien waren keine Vertreter zum Verkündungstermin gekommen.

Oberlandesgericht 1 Zivilsenat 2704

1. Zivilsenat verkündete heute das Urteil: Vorsitzender Richter Hanspeter Riechert, Gesine Tews und Peter Glaß. Foto: W. Schenk

Töberich muss nun die Gerichtskosten für die Verhandlungen am Landgericht und am Oberlandesgericht zahlen, ebenso ihre eigenen und die Anwaltskosten der Stadt. Allein die Gerichtskosten, so OLG-Sprecherin Daniela Stricker, würden sich auf mehrere hundertausend Euro belaufen. Für das Gericht ist das Verfahren damit abgeschlossen, eine Revision wurde nicht zugelassen. Es handele sich um eine Einzelfallentscheidung und nicht um grundsätzliche Rechtsfragen, führte Riechert zur Begründung an.

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Er bestätigte die Bewertung des Landgerichtes, dass die Stadtverwaltung eine „grobe Pflichtverletzung“ begangen habe, weil sie die Bauvoranfrage zum Projekt Marina Garden nicht in der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten beantwortet hatte. Allerdings befanden die Richter, dass das Projekt nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. Eine Baugenehmigung hätte Regine Töberich für ihr Vorhaben Marina Garden „nach den im Dezember 2014 geltenden bauplanungsrechtlichen Maßstäben“ nicht erhalten dürfen.

Marina Garden 2704 Mauern

Zugewachsen sind viele Überreste der Gebäude auf dem Grundstück Leipziger Straße 33. Foto: W. Schenk

Um zu diesem Schluss zu kommen hatten sich die Richter bei zwei Terminen vor Ort von der Situation überzeugt, sich die vorhandene Bebauung von beiden Elbufern aus angeschaut. Die geplanten Wohnhäuser hätten nicht der maßstabsetzenden Umgebung entsprochen“. Vierstöckige Häuser, bis dicht an die Elbe gebaut, wären viel zu massiv gewesen und hätten nicht in das Ortsbild gepasst. Weil es für das Gebiet damals keinen Bebauungsplan gegeben hat, sei genau dieses Ortsbild maßgebend für die Genehmigung der Bebauung in der Umgebung gewesen.

Das Projekt „Marina Garden“, so die Richter, hätte nicht realisiert werden dürfen. Darum sei der Investorin auch kein Schaden entstanden. Ein Anpruch auf die Erstattung eines Betrages von 18,5 Millionen Euro sei nicht vorhanden. Töberich hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats eine sogenannte Nichtszulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Sollte der BGH dieser Beschwerde stattgeben, könnte sie doch noch Revision gegen das Urteil einlegen. Die Anfrage der Redaktion an Regine Töberich mit Bitte um ein Statement zu der Entscheidung blieb unbeantwortet.

Töberich Prozess 2303

Regine Töberich beim Prozessauftakt am 23. März 2016 vor dem Dresdner Landgericht. Foto: W. Schenk

Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) sieht die Arbeit der Stadtplaner durch den Gerichtsbeschluss bestätigt. Die Stadt habe „an dieser sensiblen Stelle unmittelbar an der Elbe ihre Planungshoheit ausgeübt“, sagte er. Einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung habe es nicht gegeben. Peter Lames (SPD), zuständiger Bürgermeister für Finanzen, Recht und Personal, kündigte an, dass es „zur verzögerten Bearbeitung des Antrages auf den Bauvorbescheid eine verwaltungsinterne Auswertung geben wird“.

Tilo Wirtz (Linke), Mitglied im Stadtratsausschuss für Stadtentwicklung und Bau, betonte, dass es wichtig gewesen wäre, die kommunale Planungshoheit zu verteidigen. Zudem hätten die „Zwangsräumung des Freiraum Elbtal e.V., die Zerstörung des öffentlichen Elberadweges und die völlig überzogene Millionenklage zeigten, mit welcher aggressiven und skrupellosen Strategie wir es zu tun hatten“, erklärte er. Auch die SPD-Fraktion reagierte auf das Urteil. Die Stadträte hätten sich „lange um eine Vermittlung im Streit um das Bauprojekt ‚Marina
Garden‘ bemüht“, sagte Fraktionschefin Dana Frohwieser und erinnerte an ein entsprechendes Treffen von SPD-Stadträten mit Regine Töberich. Diese sei jedoch nicht bereit gewesen „das Bauvorhaben umgebungsverträglich zu überarbeiten und hat nun die Quittung für ihre Sturheit erhalten“, fügte sie hinzu.

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