Thema: Marina Garden

Töberich Prozess 2303

Marina Garden: Oberlandesgericht will am 27. April Entscheidung über Schadenersatz verkünden

Im Streit um Schadenersatzforderungen für das nicht realisierte Wohnungsbauprojekt „Marina Garden“ gibt es noch keinen Richterspruch. Der zuständige Senat des Oberlandesgerichtes, an dem die Berufung der Architektin Regine Töberich gegen ein Urteil des Dresdner Landgerichtes vom November 2016 verhandelt wird, hat gestern ausführlich über die Argumente der Klägerin und die der Stadtverwaltung im Streit um eine nicht termingemäß entschiedene Bauvoranfrage beraten. Das Marina-Garden-Projekt von Töberich sah vor, auf dem Grundstück Leipziger Straße 33 etwa 180 Wohnungen in mehreren Häusern zu errichten. Der nächste Verhandlungstermin ist nun für den 27. April angesetzt, erklärte Gerichtssprecherin Gesine Tews auf Anfrage. Bis dahin könnten die Parteien weitere Schriftsätze einreichen. Am 27. April wollen die Richter dann eine Entscheidung verkünden, sagte sie.

Seit März 2016 tragen Töberich und die Stadt Dresden ihren Konflikt vor Gericht aus. In erster Instanz hatte das Landgericht die Klage von Töberich zurückgewiesen. Dagegen war sie in Berufung gegangen. Die Richter am Oberlandesgericht hatten den streitenden Parteien einen Vergleich empfohlen, da der Ausgang eines möglicherweise sehr langen und kostenintensiven Verfahrens ungewiss sei. Töberich hatte daraufhin im Juli 2017 knapp 17 Millionen Euro geltend gemacht – 5,6 Millionen Euro als Verkehrswert für das Grundstück und 11 Millionen Euro sogenanntes Prozessrisiko. Die Stadtverwaltung reagierte im September 2017 mit einem Gegenangebot von 3,5 Millionen Euro. Mit dieser Summe folgte die Verwaltung aus ihrer Sicht der Anregung der Richter, das Grundstück zum Verkehrswert zurückzukaufen und einen „gewissen Aufschlag, der die Prozessrisiken ausgleicht“, zu ergänzen.

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