Die Stadtverwaltung hat in einer Mitteilung auf die Pflichten der Grundstückseigentümer bei der Beseitigung und Entsorgung des Herbstlaubes hingewiesen. Im Rahmen der öffentlichen Straßenreinigung würden im Auftrag der Stadt auf 40 Prozent der Straßen und zehn Prozent der Gehwege das Laub entfernt. Alle anderen Straßen, Gehwege und Plätze inklusive der dazugehörenden Flächen seien von den jeweils angrenzenden Grundstückseigentümern sauber zu halten, heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus.
Besonders wichtig sei es, das nasse Laub zu entfernen, da es eine Unfallgefahr für Passanten darstellt und Gullys für den Regenwasserablauf verstopft. Hinweise gibt es auch zur Entsorgung des Laubes. Das gesammelte Straßenbaumlaub könne bis zum 20. Dezember 2017 gebührenfrei bei allen im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden betriebenen Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen abgegeben werden. Zusätzlich werde auch von der Miniermotte befallenes Rosskastanienlaub gebührenfrei angenommen.
Die Abgabe von Laub, das auf dem Grundstück oder im Garten angefallen ist, sei dagegen nicht kostenfrei. Haus- und Kleingartenbesitzer zahlen bei den städtischen Annahmestellen pro 0,2 Kubikmeter 0,50 Euro und bei mehr als einem Kubikmeter pro angefangenem Kubikmeter 2,75 Euro. Das Laub könne auch in der Biotonne gesammelt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Verboten sei jedoch, Laub zu verbrennen und im öffentlichen Raum illegal zu entsorgen.
Ein Kommentar zu “Rathaus: Grundstückseigentümer müssen Herbstlaub entsorgen”
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