Thema: Marina Garden

Töberich Prozess 2303

CDU fordert Untersuchungsausschuss zu Marina Garden

Ein Untersuchungsausschuss des Stadtrates soll sich mit den Versäumnissen rings um die Planung des Projektes Marina Garden beschäftigen. Das hat heute der baupolitische Sprecher der CDU-Stadtratsfraktion, Gunter Thiele, gefordert. Er reagierte damit auf Aussagen des Oberlandesgerichtes Dresden im Berufungsverfahren von Architektin Regine Töberich wegen ihres Bauprojektes an der Elbe in der Leipziger Vorstadt. Das Gericht hatte gestern eine Amtspflichtverletzung der Stadt Dresden festgestellt, weil diese nicht fristgemäß über die Bauvoranfrage für das geplante Bauvorhaben am Alexander-Puschkin-Platz entschieden habe.

„Die Aussagen der Richter über das Handeln von Teilen unserer Verwaltung macht mich ziemlich betroffen“, erklärte Thiele. Dabei sei es zunächst unerheblich, ob Frau Töberich tatsächlich eine Millionen-Entschädigung zusteht, fuhr er fort. „Entscheidend ist für mich: Das Gericht hat festgestellt, dass ‚die Stadt schuldhaft ihre Amtspflicht verletzt hat‘, indem durch das Baudezernat die Bauvoranfrage nicht fristgerecht beschieden wurde. Aus welchen Gründen diese schuldhafte Pflichtverletzung begangen wurde, ist jetzt zu klären“, forderte Thiele und beschrieb damit auch den Prüfauftrag an eine Untersuchungsauschuss. Er hoffe auf eine fraktionsübergreifende Einigung zur Einsetzung eines zeitweiligen Ausschuss. „Jetzt ist der Stadtrat als Kontrollorgan der Verwaltung gefragt“, so Thiele.

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Die Richter am Oberlandesgericht hatten gestern in der Verhandlung angeregt, dass sich beide Parteien gütlich einigen. In erster Instanz hatte das Landgericht im November 2016 die Klage von Töberich zurückgewiesen. Selbst eine positive Antwort auf eine Bauvoranfrage schaffe noch kein Baurecht, hieß es damals. Schon gar nicht folge daraus automatisch eine Baugenehmigung. Daraus resultiere auch die Schlussfolgerung, dass Töberich als Klägerin keinen Anspruch auf verlorengegangene Gewinne habe. Diese hatte Töberich mit 24 Millionen Euro beziffert, von denen sie drei Millionen Euro von der Stadt einklagen wollte.
Die gütliche Einigung könnte nun nach Vorstellung des Oberlandesgerichtes so aussehen: Die Stadt kauft das Grundstück zum Verkehrswert plus einem gewissen Aufschlag, der die Prozessrisiken ausgleicht. Falls es zu keiner Einigung komme, könne sich der Prozess lange hinziehen, so das Gericht.
Das Rathaus kündigte gestern an, einen Vergleich prüfen zu wollen. Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) sagte dazu: „Vor dem Oberlandesgericht Dresden wurde … der Rechtsstreit der DresdenBau Projekt Marina City GmbH gegen die Landeshauptstadt Dresden verhandelt. Im Ergebnis haben beide Parteien bis Mittwoch, 30. August 2017, Gelegenheit zu ihren Positionen ergänzend vorzutragen. Das Gericht hat ferner eine gütliche Einigung beider Parteien angeregt. Liegt ein Vergleichsangebot vor, wird die Stadt dieses prüfen.“
Redaktioneller Hinweis: Der Beitrag entstand mit Hilfe von Neustadt-Geflüster.

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