Hundebesitzer in Pieschen, Mickten, Kaditz, Trachau, Trachenberge und Übigau sollen ihre Vierbeiner künftig nur noch an der Leine führen. Die Pieschener Ortsbeiräte haben sich gestern mehrheitlich für die Einführung der Leinenpflicht für Hunde ausgesprochen und folgten damit einem Vorschlag von Wolfgang Daniels (Grüne). Ausnahmen soll es auf den Elbwiesen, in der Flutrinne und in Waldgebieten des Ortsamtsbereiches geben. Die Stadtverwaltung sammelt derzeit in allen Stadtteilvertretungen Vorschläge für die Überarbeitung der Polizeiverordnung.
Bisher müssen Hunde nur in der Altstadt und in der Neustadt an der Leine geführt werden. Unabhängig davon sind Hundehalter verpflichtet, ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt zu lassen. „Die beaufsichtigende Person muss zum Führen von Hunden in der Lage sein und ihr müssen die Hunde auf Zuruf gehorchen“, heißt es in der Dresdner Polizeiverordnung. Dem stimmte Caroline Knoblich zu, als sie heute von dem Votum erfährt. Sie ist gerade mit ihrem Hund Texas unterwegs. Grundsätzlich sollten Hunde frei laufen können. „Wenn sie gut erzogen sind, gibt es auch keine Probleme“, meint die junge Frau und fügt hinzu: „Einen Hund halten ist nicht das gleiche wie Butter aufs Brot schmieren“. Sie plädiere darum für einen Hundeführerschein.
Die Ortsbeiräte sprachen sich gestern auch für mehr öffentliche Grillplätze an der Elbe aus. Die einzige Feuerstelle in Höhe der Eisenberger Straße sei eindeutig zu wenig. Ralf Lübs, Leiter des Ordnungsamtes, nahm diesen Prüfauftrag mit. In Sachen Lärmbelästigung hatten die Ortsbeiräte zwei Wünsche. Die Laubbläser sollen in die Beispielliste der lärmenden Gartengeräte aufgenommen werden. Und bei der Nutzung der Sammelbehälter für Glas und Altpapier sollen die Ruhezeiten künftig nur für Altglas gelten. Papier und Pappe würden beim Entsorgen keinen Lärm machen, so die Begründung.
Die Idee, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer einzuführen, wenn sie die Wege gemeinsam mit Fußgängern nutzen, war dagegen schnell wieder vom Tisch. Das, so Lübs, regele die Straßenverkehrsordnung.
Welche Vorschläge umgesetzt werden, entscheidet der Stadtrat. Der hatte die geltende Polizeiverordnung im Juni 2016 verlängert und den Oberbürgermeister beauftragt, „zeitnah“ Änderungsvorschläge in den Stadtteilvertretungen einzuholen und dem Stadtrat eine überarbeitete Fassung zur Entscheidung vorzulegen.
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