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Neue Hochwasser-Gefährdungsklasse für Pieschen – Versicherer empfehlen Vertragsprüfung

Nach der Neufestlegung des Überschwemmungsgebietes im Ortsamtsbereich Pieschen können Hauseigentümer und Gewerbebetriebe mit deutlich besseren Konditionen bei der Versicherung von Elementarschäden rechnen. Das Areal hinter der vier Kilometer langen Hochwasserschutzanlage zwischen dem Ballhaus Watzke und der Autobahnbrücke in Altkaditz wird in die Gefährdungsklasse 2 eingeordnet, erklärte Kai Kunte von der Unternehmenskommunikation der Allianzversicherung in München auf Anfrage. Er bestätigte, dass Versicherungen gegen Elementarschäden damit „grundsätzlich günstiger werden“, fügte aber hinzu, dass es immer „eine Einzelfallprüfung gibt“. „Die Allianz macht ein Angebot auf Basis der individuellen Risikosituation. Der Kunde entscheidet dann, ob er dies annimmt oder nicht“, sagte Kunte.

GDV-ZUERS-Geo-Gefaehrdungsklassen

Die Hochwasser-Gefährdungsklassen. Quelle: GDV

Für die Berechnung des Überschwemmungsrisikos und die Einschätzung von Umweltrisiken hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft das Zonierungssystem „ZÜRS Geo“ mit vier verschiedenen Gefährdungsklassen entwickelt. Die Zone 2 gilt für ein Hochwasser, das statistisch alle 100 bis 200 Jahre auftritt. Das entspricht der Einstufung, die das Dresdner Umweltamt jetzt vorgenommen hat und die ab 27. Juni 2016 gilt.

„Unsere Kunden sollten ihre Verträge prüfen. Es ist richtig, dass die Neueinstufung in die Gefährdungsklasse 2 deutlich günstigere Tarife möglich macht“, erläutert Thomas Friese, der in Pieschen eine LVM-Versicherungsagentur leitet. Er weist aber gleichzeitig darauf hin, dass neben Überschwemmungsschäden auch andere Umweltrisiken eingeschätzt würden. Dazu gehörten zum Beispiel immer häufiger auftretende Rückstauschäden nach Platzregen.

Es könne sein, dass die neue Einordnung der Überschwemmungsgebiete noch nicht im System der Versicherer eingearbeitet ist, meinte Allianzsprecher Kunte. In diesen Fällen könnten die Kunden durch Vorlage entsprechender Unterlagen des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes bei der Risikoprüfung berücksichtigt werden.

Die Karten mit den geänderten Überschwemmungsgebieten werden ab 27. Juni für zwei Wochen im Dresdner Umweltamt ausgelegt. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Ansicht im Themenstadtplan aktualisiert sein.

Service: Einsicht in aktualisierte Überschwemmungskarten

WANN: 27. Juni bis 8. Juli 2016, Mo und Fr, 9 bis 12 Uhr, Di und Do 9 bis 18 Uhr
WO: Umweltamt, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden, Zimmer W 205
WIEVIEL: Einsichtnahme ist kostenfrei

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