Thema: Marina Garden

Töberich Prozess 2303

Landgericht weist Klage von Investorin Regine Töberich gegen Stadt zurück

Das Dresdner Landgericht hat heute die Klage von Marina-Garden-Investorin Regine Töberich gegen die Stadt zurückgewiesen. Im Streit um die Frage, ob die Bauvoranfrage der DresdenBau Projekt Marina City GmbH vom 23. Oktober 2014 bis zum 23. Januar 2015 hätte entschieden werden müssen, folgte die 5. Zivilkammer am Landgericht letztlich der Argumentation der Stadtverwaltung. Beim ersten Verhandlungstermin im März hatte der Vorsitzende Richter Ralf Högner in der vorläufigen Wertung des Streits noch erklärt, dass man aus baurechtlicher Sicht zu der Auffassung gekommen sei, dass die Bauvoranfrage hätte positiv entschieden werden müssen.

Richter Steffen Hintersaß verkündete heute das Urteil und verlas die ausführliche Begründung. Er legte die Auffassung der Kammer dar, warum bei der Beantwortung einer Bauvoranfrage eine Dreimonatsfrist nicht verbindlich sei. Er erläuterte, dass selbst eine positive Antwort auf eine Bauvoranfrage noch kein Baurecht schaffe. Schon gar nicht folge daraus automatisch eine Baugenehmigung. Daraus, so Hintersaß, resultiere auch die Schlussfolgerung, dass Töberich als Klägerin keinen Anspruch auf verlorengegangene Gewinne habe.

Töberich hatte den ihr entgangenen Gewinn mit 24 Millionen Euro beziffert und wollte drei Millionen Euro von der Stadt einklagen, weil diese es unterlassen hatte, ihre Bauvoranfrage zu entscheiden. Das sei der Betrag, den sie nach eigenen Auskunft bisher in das Projekt investiert habe. Die Entscheidung des Gerichtes bezeichnete sie heute in einer ersten Reaktion als „180-Grad-Kehrtwende“. „Wir sind optimistisch, dass diese Überraschungsentscheidung des Landgerichtes beim Oberlandesgericht Dresden keinen Bestand haben wird“, erklärte Töberich und kündigte an, dass sie nach sorgfältiger Analyse des Urteils Berufung einlegen werde. Sie war selbst nicht zur Urteilsverkündung im Gericht erschienen.

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In ihrem Urteil gestanden die Richter der Stadt das Recht zu, während der Genehmigungsphase eines Bauvorhabens rechtliche Rahmenbedingungen ändern zu dürfen. Dies war mit einem im Januar 2015 vom Stadtrat verabschiedeten Bebauungsplan geschehen, der eine dreigeteilte Nutzung für das Grundstück vorsieht: Sport und Freizeit zwischen einer geplanten Hochwasserschutzanlage und dem Elbufer, eine höchstens viergeschossige Wohnbebauung im nördlichen Bereich, entlang der Verlängerung der Erfurter Straße, und im östlichen Bereich, als zweite Reihe parallel zur Leipziger Straße, und im südöstlichen Teil ein öffentlich zugänglicher Freiraum für Ateliers, Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Richter folgten der Argumentation der Stadt auch im Streit um die Konsequenzen aus dem Hochwasser 2013. Weil die überarbeiteten Unterlagen des Landesbehörden noch nicht vorlagen, sei dies ein akzeptabler Grund für die Verschiebung einer Genehmigung gewesen.

Töberich muss als Unterlegene in dem Gerichtsstreit die Kosten tragen. Sie hat die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

Thomas Löser, Sprecher für Stadtentwicklung und Bau der Grünen-Stadtratsfraktion, kommentierte das Urteil mit den Worten, dass Frau Töberich sofort bauen könne. Es gebe einen „vom Stadtrat beschlossen Bebauungsplan (Nr. 357 C) und ein Werkstattverfahren mit dem Siegerentwurf für ein neues Elbviertel des Architekturbüros Barcode Architects aus den Niederlanden“. Falls Töberich nicht die Absicht haben sollte zu bauen, könne sie ihr Grundstück immer noch verkaufen, so Löser. Gewohnt polemisch reagierte Linke-Fraktionschef André Schollbach und bezeichnete Töberich als Immobilienspekulantin. „Dieses Bauvorhaben hätte für den Hochwasserschutz erhebliche Nachteile gebracht. Deshalb war es richtig, den Interessen der Allgemeinheit den Vorrang vor den kommerziellen Interessen einer einzelnen Person zu geben“, meinte Schollbach.

Ein Kommentar zu “Landgericht weist Klage von Investorin Regine Töberich gegen Stadt zurück

  1. […] einen umfangreichen Bericht über den Gerichtsprozess mit ausführlicher Begründung der Richter gibt es auf pieschen-aktuell.de […]