Direkt gewählte Vertreter in allen Stadtteilen soll es nach den nächsten Kommunalwahlen in Dresden geben. Außerdem werden die Stadtteilvertreter deutlich mehr Rechte erhalten und zum Beispiel den Ortsvorsteher und dessen Stellvertreter selbst wählen. Bisher werden Ortsbeiräte vom Stadtrat und Ortsamtsleiter von der Stadtverwaltung eingesetzt. Pieschen Aktuell hat mit Kerstin Harzendorf, die das Thema für Bündnis90/Die Grünen im Stadtrat vertritt, über die geplanten Änderungen gesprochen.
Welche Rechte sollen die Stadtteilvertreter künftig erhalten?
Unsere Idee ist eine sehr demokratische. Die neun Ortschaften, wie zum Beispiel Langebrück, Schönborn oder Mobschatz, haben demokratisch gewählte Stadtteilvertretungen. Diese werden einfach anders behandelt, als die Dresdner in den zehn Ortsamtsbereichen der Kernstadt. Hier gibt es keine gewählten Stadtteilvertreter und auch kein Mitbestimmungsrecht. Wir wollen in dieser Frage für eine Gleichstellung aller Dresdnerinnen und Dresdner sorgen. Die Ortsbeiräte haben nur Anhörungsrechte, sie haben nichts zu entscheiden und können dem Ortsamtsleiter auch nur Empfehlungen geben. Das ist für die vielen ehrenamtlichen Ortsbeiräte oft auch ein frustrierendes Erlebnis.
Was könnte ein gewählter Ortschaftsrat in Pieschen künftig entscheiden?
Er kann zum Beispiel Einfluss nehmen auf die Reihenfolge bei der Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen. Voraussetzung ist, dass diese in ihrer Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgeht. Die Leipziger Straße wäre dagegen ein Beispiel für eine stadtweite Bedeutung. Das gilt auch für Parks und Grünanlagen. Die Ortschaften verfügen darüber hinaus über ein Budget zur Förderung von Vereinen und Verbänden, sie können Patenschaften oder Partnerschaften beschließen. Auch Entscheidungen über Baumersatzpflanzungen und die Unterhaltung und Benutzung von städtischen Grundstücken und öffentlichen Gebäuden sollen vor Ort getroffen werden. Die Ortschaftsräte können dem Stadtrat auch vorschlagen, sich mit bestimmten Themen zu beschäftigen.
Wie groß wird das Budget für die künftige Ortschaft Pieschen denn sein?
Das ist noch nicht entschieden. Hier warten wir jetzt auf die Arbeitsergebnisse der Verwaltung. Wir haben festgelegt, dass ein nachvollziehbares Verfahren zur Ermittlung der angemessenen Finanzmittel für Ortschaften entwickelt werden soll. Dazu gehören zum Beispiel ein Budget für die Pflege des Ortsbildes, Zuweisungen für Veranstaltungen nach Einwohnerzahl und Fläche oder Zuschüsse für Investitionen.
Wer kann in den Ortschaftsrat gewählt werden?
Man muss drei Monate in der Ortschaft gewohnt haben. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie bei der Stadtratswahl. Parteien und Wählervereinigungen können Kandidaten aufstellen. Die Hürde für Unterstützerunterschriften ist mit 30 sehr niedrig angesetzt. Wir hoffen, dass dies auch zu einer Belebung bei der Bewerbung von Kandidaten und der Beteiligung an der Wahl führt.
Sind die Vorbereitungen für die Einführung der Ortschaftsverfassung bereits abgeschlossen?
Nein, es wird jetzt eine Arbeitsgruppe von Verwaltung und Politik geben. Die politische Entscheidung ist getroffen. Jetzt sind wir darauf angewiesen, dass die Verwaltung dies mit den entsprechenden Regelungen untersetzt. Diese wiederum muss dann der Stadtrat verabschieden.
Werden die Ortschaftsräte nun 2019 gewählt?
Ich gehe davon aus. Bis dahin ist ausreichend Zeit für verschiedene lokale Initiativen, um sich über die Bildung von Wählervereinigungen zu verständigen und sich auf Ziele und Inhalte zu einigen, die für die kommenden fünf Jahre halten.
Vielen Dank für das Gespräch.
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