Architektin Regine Töberich hat ihre entschiedene Ablehnung des für ihr Grundstück geplanten Werkstattverfahrens bekräftigt. „Ein Werkstattverfahren ist für mich definitiv ausgeschlossen“, erklärte sie heute auf Nachfrage von menschen-in-dresden.de. Sie bestehe auf einer Entscheidung ihrer Bauvoranfrage. „Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass ich meine Bauvoranfrage nicht genehmigt bekommen soll“, betont Töberich. Der Umstand, dass die rot-grün-rote Stadtratsmehrheit jetzt andere Vorstellungen für ihr privates Grundstück entwickle, sei kein akzeptabler Grund, die Genehmigung zu verweigern. „Politik und Verwaltung haben verlässlich zu agieren“, fordert Töberich.
Unterdessen hat Stefan Szuggat, Leiter des Stadtplanungsamtes, den Stand des Werkstattverfahrens auf Anfrage erläutert. Drei Grundstückseigentümer seien zu Vorgesprächen eingeladen worden. Neben Regine Töberich, die der Einladung nicht gefolgt war, haben die Eigentümer der Grundstücke „Grumbtsche Villa“ und „Malteser-Gelände“ an der ersten Besprechung teilgenommen, so Szuggat. Für diese gemeinsame Fläche sei das Werkstattverfahren geplant. Zunächst gehe es darum, von den Eigentümern deren Vorstellungen für die Bebauung der Grundstücke zu ermitteln. Dazu seien weitere Treffen notwendig. Wenn alle Informationen zusammengetragen sind, könne das Stadtplanungsamt die Zielstellung für die Entwicklung des Gebietes definieren. Im nächsten Schritt würden drei Architekturbüros eingeladen, ihre städtebaulichen Ideen für die Entwicklung des Gebietes vorzulegen. Drei Monate sei dafür eine übliche Frist, meinte der Stadtplanungschef. Die Entwürfe hätten keinerlei Rechtskraft, würden aber als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dienen.
Regine Töberich stört sich in diesem Verfahren an einem weiteren Umstand. „Mein Nachbar Herr Moritz von Crailsheim (Anmerkung des Autors: gemeint ist das „Malteser-Grundstück“) hat natürlich erhebliche Vorteile, wenn ich meine bisherige Planung auf einmal nicht mehr genehmigt bekomme. Der Wert seines Grundstücks, welches auch mit Wohngebäuden bebaut werden soll, steigt erheblich, wenn ich kein Gebäude mehr, wie bisher vorgesehen, vor seinem Grundstück bauen darf. Dann erfährt sein Grundstück durch den Elbblick einen erheblichen Wertzuwachs“, betont Töberich. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass ihr Grundstück durch die deutlich reduzierte Fläche für den Wohnungsbau „erheblich entwertet“ wird.
Auf die Frage, wie das Verfahren verläuft, wenn Architektin Töberich sich an dem Werkstattverfahren und dem weiteren Planungsverfahren nicht beteiligt, antwortete Szuggat: „Dann werden, wie in solchen Fällen üblich, öffentliche und private Interessen gegeneinander abgewogen“.