Elbepark verkehrsrechtliche anordnung 0604 20 Schild

Verkehrsüberwachung im Elbepark vom Eigentümer bisher nicht verlangt

Die Dresdner Polizei wird Verkehrsverstöße auf den Straßen rings um den Elbepark weiterhin ahnden. „Ob dabei für jedes Verkehrsschild eine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt, ist für uns nicht maßgebend“, erklärte Marko Laske, Sprecher der Polizeidirektion Dresden. Dies liege in der Verantwortung der Stadtverwaltung. Ob ein Bußgeld am Ende auch rechtlich durchgesetzt werden könne, müsse die Polizei vor Ort nicht prüfen.

Das Ordnungsamt hat inzwischen für Aufklärung zu den widersprüchlichen Auskünften aus dem Rathaus gesorgt. Für das gesamte Areal des Elbeparks, begrenzt durch die Lommatzscher Straße im Süden, die Washingtonstraße im Westen sowie die Peschelstraße im Norden und Osten „gibt es eine verkehrsrechtliche Anordnung, die vom 10.02.2006 stammt“, antwortete Rathaussprecher Karl Schuricht und korrigierte damit die vor acht Tagen gegebene Auskunft aus der Behörde. Einzelne Verkehrszeichen seien später noch hinzugekommen. So gebe es unter anderem ein Zonenhaltverbot für den Parkplatz (Parken nur in gekennzeichneten Flächen), ein Taxistand, Bus- und Kraftradparkplätze sowie eine Tempo-20-Zone.

„Kontrolliert wurden und werden diese Regelungen durch die Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt bislang nicht. Es gibt dort andere
Schwerpunkte und außerdem ist der Eigentümer mit einem derartigen Anliegen bislang nicht an die Stadt herangetreten“, so Schuricht. Eine „Bestreifung“ erfolge auf Privatgelände – auch wenn es öffentlich genutzt werde – nur, „wenn der Eigentümer den Wunsch danach explizit und schriftlich zum Ausdruck bringt“, betonte er. Das sei bisher nicht erfolgt.

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Faber • 25.07.25 • Junge Garde


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