Eigentlich sollte heute im Sarrasani-Zelt die große Premiere gefeiert werden. Aber das Verbot der Stadt bleibt bestehen, aus Gründen des Brandschutzes – das teilte die Stadtverwaltung heute mit.
Das Bauaufsichtsamt der Stadt Dresden hat am 19. November 2024 ein Nutzungsverbot für das Zirkuszelt und die zugehörigen Anlagen der Sarrasani Entertainment GmbH am Elbepark ausgesprochen. Diese Maßnahme bleibt bestehen, weshalb dort keine Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen. Der Grund dafür ist der bislang nicht ausreichende Nachweis einer sicheren Nutzung der Anlage im Hinblick auf den Brandschutz. Der zuständige Prüfingenieur konnte bislang keine Freigabe erteilen.
Die genehmigungspflichtigen Anlagen an der Lommatzscher Straße 125 umfassen das Varieté-Zelt, ein Foyer- und Backstage-Zelt sowie Büro-, Küchen-, Garderobe-, Funktions- und WC-Container. Zusätzlich gehört ein Parkplatz zur Anlage. Da die geplante Nutzungsdauer von fünf Jahren die Einstufung als „Fliegender Bau“ gemäß § 76 der Sächsischen Bauordnung ausschließt, ist eine reguläre Baugenehmigung erforderlich.
Bereits im Spätsommer hatte die Bauaufsicht dem Unternehmen mitgeteilt, welche Nachweise für die Einhaltung der Anforderungen an Brandschutz und Standsicherheit nötig sind. Trotz mehrerer Aufforderungen, zuletzt am 14. November 2024, wurde dies bislang nicht vollständig umgesetzt. Zwar reichte die Sarrasani Entertainment GmbH am 21. November 2024 zusätzliche Unterlagen ein, diese genügten jedoch weiterhin nicht den Anforderungen.
Am 24. November 2024 fand trotz des bestehenden Nutzungsverbots eine Veranstaltung in den nicht genehmigten Anlagen statt. Die Stadt Dresden verhängte daraufhin ein Zwangsgeld in Höhe von 8.000 Euro. Bei weiteren Verstößen droht eine Erhöhung auf 24.000 Euro.
Bis zur Erbringung der geforderten Nachweise bleibt die Nutzung der Anlagen untersagt.
Sarrasani: Wir spielen
André Sarrasani sagte am Mittag auf Nachfrage, dass man heute noch alle geforderten Unterlagen einreiche und die Premiere am Abend wie geplant stattfinden werde.
Nachtrag
Die Premiere hat stattgefunden. Es ist davon auszugehen, dass Sarrasani nun eine Strafe in Höhe von 24.000 Euro zahlen muss.
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