In vielen Dresdner Kleingärten gibt es noch alte Abwasseranlagen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So können Abwasser und Fäkalabwasser in den Boden und ins Grundwasser gelangen. Da Trinkwasser in Dresden unter anderem aus aufbereitetem Grundwasser besteht, sind Krankheitserreger wie Bakterien, Viren und Parasiten aus Fäkalien dabei ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko für die Dresdnerinnen und Dresdner.
Abwasser enthält auch schädliche Stickstoffverbindungen, Schwermetalle und chemische Substanzen wie zum Beispiel Arzneimittelrückstände, Haushaltschemikalien oder Substanzen aus Körperpflegeprodukten. Jürgen Altmeyer, Abteilungsleiter der Wasser- und Bodenschutzbehörde im Dresdner Umweltamt, erklärt: „Das birgt nicht nur große gesundheitliche Risiken. Abwässer, die in das Grundwasser in Trinkwasserschutzgebieten gelangen, führen auch zu erheblichen Mehrkosten für die Aufbereitung des Wassers im Wasserwerk. Die Schadstoffe und Mikroorganismen müssen aus dem Wasser entfernt werden. Diese zusätzlichen Kosten werden letztlich beim Wasserpreis auf die Verbraucher umgelegt.“
Trinkwasserschutzzonen und Rückbau von Abwasseranlagen
Um das Grundwasser zu schützen, wurden in Dresden die Trinkwasserschutzzonen I (Fassungsbereich), II (engere Schutzzone) und III (weitere Schutzzone) ausgewiesen. In der Trinkwasserschutzzone III befinden sich 16 Kleingartenvereine mit insgesamt etwa 1.100 Parzellen.
Die Stadtentwässerung Dresden hat sich die betroffenen Anlagen 2022/23 angeschaut und Rückbauanforderungen formuliert, die schrittweise umgesetzt werden. Insbesondere Sickergruben müssen stillgelegt und zurückgebaut werden. Abwassersammelgruben sind unter bestimmten Voraussetzungen übergangsweise bis Ende 2026 geduldet. Bisher wurden 60 Prozent der vorhandenen Abwassergruben zurückgebaut.
Gemeinschaftstoiletten oder Abkippstationen als Alternativen
Eine zeitgemäße, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Abwasserbeseitigung ist in Kleingartenvereinen über Gemeinschaftstoiletten und Abkippstationen (Fäkalien-Ausguss-Station zur Entsorgung von Schmutzwasser samt Fäkalien) mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation oder an eine Abwassersammelgrube – ähnlich wie auf Campingplätzen – möglich. Diese müssen bis zum Stichtag 31. Dezember 2026 eingerichtet sein.
Bereits jeder zehnte Dresdner Kleingartenverein, von insgesamt rund 360, besitzt eine öffentliche Toilettenanlage oder Abkippstation. Eine solche wurde in der Trinkwasserschutzzone III auch in den Kleingartenvereinen Salzburger Straße und Elbgrund gebaut. In Planung sind zudem eine gemeinsame Abkippstation der Kleingartenvereine Albertpark und Jägerpark sowie eine im KGV Nord. Auch die Kleingartenvereine Kiesgrube Dobritz und Berchtesgadener Straße haben sich bereits mit Bauplänen für eine Abkippstation an die Stadtentwässerung Dresden beziehungsweise das Umweltamt gewandt.
Informationsmaterial für Kleingartenvereine
Der Stadtverband Dresdner Gartenfreunde e. V. hat in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft und der Stadtentwässerung Dresden einen Flyer zum Thema Abwasserentsorgung in Kleingärten herausgegeben. Dieser kann in der Geschäftsstelle des Stadtverbandes angefordert oder im Internet heruntergeladen werden: www.dresdner-gartenfreunde.de/formulare
- Themenstadtplan Dresden: Trinkwasserschutzzonen
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