Landesregierung: Landeseigene Corona-Schutzmaßnahmen enden ab 3. Februar

Ab Freitag, 3. Februar, gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für künftig oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird aufgehoben. Ebenso entfallen die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten. Darauf hat sich das Kabinett der sächsischen Landesregierung in seiner heutigen Sitzung verständigt.

„Ich bin sehr froh, dass sich das Infektionsgeschehen abgeschwächt hat. Alle Corona-Indikatoren zeichnen ein positives Bild. Das Gesundheitssystem ist durch Corona nicht überlastet. Das aber ist unser Kriterium. Somit ist es geboten, die letzten verbliebenen staatlichen Corona-Maßgaben wie in anderen Bundesländern auch zu streichen“, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) nach der Kabinettssitzung. Man habe dieses Vorgehen eng mit den Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab abgestimmt.

„Es kommt nun aber noch stärker auf die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme jedes Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein“, appellierte Köpping an die Betroffenen und fügte hinzu. „Wir empfehlen, dass sich Infizierte unabhängig von Symptomen freiwillig isolieren, idealerweise soweit möglich im Home-Office arbeiten und unnötige Kontakte vermeiden.“ Auch das Tragen einer Maske gehöre bei Kontakt mit anderen Personen unbedingt dazu. Sie sei zuversichtlich, dass die Sächsinnen und Sachsen diese selbstverständlichen Empfehlungen beachten, so Köpping

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Das Tragen von Masken im ÖPNV und in öffentlich zugänglichen Innenräumen werde weiterhin empfohlen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Folgende bundesweit einheitlich geregelte Masken- und Testpflichten gelten weiterhin:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
  • Noch bis 2. Februar gilt im öffentlichen Personenfernverkehr eine FFP2-Maskenpflicht.

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