Sachsens Staatsregierung hat heute das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. Damit vollzog sie nach, was die Mehrheit der Fahrgäste in den letzten Wochen ohnehin schon praktizierte. Ab 16. Januar wird die Maskenpflicht in eine „dringende Empfehlung“ umgewandelt, heißt es in einem Pressemitteilung zu dem Kabinettsbeschluss. Bereits seit Mai 2022 fiel die Pflicht zum Tragen einer FPP-2-Maske, eine medizinische Maske war seitdem ausreichend.
„Corona-Schutzmaßnahmen dürfen nur mit coronabedingten Überlastungen des Gesundheitssystems begründet werden. Viele Corona-Indikatoren zeichnen derzeit ein positives Bild. Daher wandeln wir die Maskenpflicht im ÖPNV in eine dringende Empfehlung um“, erklärte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) und fügt hinzu. „Gleichzeitig werden wir die Lage natürlich weiterhin kontinuierlich beobachten, etwa in Bezug auf die neue Omikron-Subvariante in den USA. Bei Bedarf können wir jederzeit reagieren.“
Unverändert gültig bleibe dagegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske zum Beispiel in Unterkünften für Obdachlose oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung.
Von der Änderung unberührt bleiben auch die im Infektionsschutzgesetz bundesweit festgeschriebenen Regelungen, wie
- die FFP-2-Maskenpflicht im Fernverkehr für Fahrgäste,
- das Tragen einer FFP-2-Maske für Patienten und Besucher in Gesundheitseinrichtungen, z. B. Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen oder Tageskliniken sowie
- die FFP-2-Masken- und Testnachweispflicht für das Betreten von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Die geänderte Verordnung wird in den kommenden Tagen unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachse
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