Wohngeldempfänger müssen sich im kommenden Jahr bei der Auszahlung des höheren Wohngeldes und der Heizkostenzuschüsse bis Ende Februar gedulden. Wie ein Rathaussprecher mitteilte, sei es für Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, nicht erforderlich, einen gesonderten Antrag für das höhere Wohngeld und den Heizkostenzuschuss einzureichen. Die Neuberechnung und Auszahlung erfolge von Amts wegen. Weil die technische Umsetzung jedoch etwas Zeit erfordere, werden das erhöhte Wohngeld und der Heizkostenzuschuss voraussichtlich nicht vor Ende Februar 2023 ausgezahlt.
Aufgrund der umfassenden Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der Wohngeldreform bleibe die Wohngeldstelle des Sozialamts bis Freitag, 13. Januar 2023, für Besucherinnen und Besucher geschlossen, kündigte der Rathaussprecher an.
Onlineformular für Wohngeldanträge
Wohngeldanträge können ab 1. Januar 2023 vollständig online beim Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden eingereicht werden. Ausfüllen, Bestätigen, Versenden – alles papierlos und bequem von zu Hause, erklärte heute ein Rathaussprecher. So könne man Zeit und Wege zu Behörden sparen. Möglich wird dies durch einen neuen Online-Assistenten.
Das digitale Formular unterstützt den Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag für den Mietzuschuss, also für Antragstellende mit einem Haupt- oder Untermietvertrag. Für Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum und für Wohngeld bei Unterbringung in einem Heim soll zeitnah ebenfalls eine Online-Antrag bereitgestellt werden.
Bessere Antragsbearbeitung durch Digitalisierung
Mit dem digitalen Wohngeldantrag schaffe die Stadtverwaltung neue Möglichkeiten für die Dresdnerinnen und Dresdner mit Blick auf die umfassende Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, und das Onlinezugangsgesetz, so der Rathaussprecher weiter. Ab 2023 würden deutlich mehr Menschen mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld erhalten.
Das Wohngeld soll sich zum Teil verdoppeln. Die Bundesregierung geht von einer Verdreifachung der Wohngeldberechtigten aus. Mithilfe digitaler Angebote soll die Bearbeitung optimiert werden. Das nützt den Antragstellerinnen und Antragstellern genauso wie der Verwaltung, denn einmal erfasste Daten können direkt digital weiterverarbeitet werden.
Online-Antrag ist barrierefrei
Von dem neuen digitalen Antrag profitieren unter anderem Menschen mit Behinderung. So können beispielsweise Sehbehinderte alle Informationen mithilfe einer Software vorlesen lassen und Anträge selbstständig einreichen. Sie sind dann nicht mehr auf externe Hilfe angewiesen, um ihre Rechte geltend zu machen.
Vorbereitung auf die Wohngeldreform läuft
Unterdessen würden in der Stadtverwaltung die Arbeiten zur Umsetzung der Wohngeldreform 2023 mit voller Kraft weiter fortgeführt. Rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötige das Sozialamt zusätzlich, um die Wohngeldreform zu stemmen, so der Rathaussprecher. Die entsprechenden Stellen seien auf der Dresden-Homepage bei den Stellenangeboten in der Rubrik „Verwaltung und Recht“ ausgeschrieben. Die Stadt nimmt weiter Bewerbungen an. Die neuen Mitarbeitenden werden gründlich in ihr Aufgabengebiet eingearbeitet und für die digitale Fallbearbeitung fit gemacht.
Aufgrund der umfassenden Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der Wohngeldreform bleibt die Wohngeldstelle des Sozialamts bis Freitag, 13. Januar 2023, für Besucher geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist in diesem Zeitraum nur mit vorheriger Terminabsprache per E-Mail an wohngeld@dresden.de oder Telefon 0351-4881301 möglich.
Die Stadt bündelt alle Informationen rund ums Wohngeld im Internet auf www.dresden.de. Ein Erklärfilm informiert, wer Anspruch auf Wohngeld hat.
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