In Dresden gilt seit heute, 13. Juli 2022, eine Mietpreisbremse. Ab sofort darf die Wohnungsmiete bei Abschluss eines neuen Mietvertrages maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Dresdner Mietspiegel.
„Die Einführung der Mietpreisbremse in Dresden war überfällig. Die Landhauptstadt hat jahrelang dafür gekämpft. Mit der neuen Mietpreisbegrenzungsverordnung attestiert die Landesregierung, dass der Wohnungsmarkt in Dresden angespannt ist. Ein Zustand, den die Stadtverwaltung auch statistisch nachweisen kann“, kommentierte Kristin Klaudia Kaufmann (Linke), Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, das Inkrafttreten der Mietpreisbremse. Gerade das Angebot an bezahlbarem Wohnraum gehe seit Jahren spürbar zurück.
Bei Bedarf rechtlichen Rat einholen
Die Mietpreisbremse soll der Preisspirale bei Neuvertragsmieten Einhalt gebieten. Die Mietpreisbremse sei aber kein Freifahrtschein für Vermieter, die Mieten jetzt in jedem Fall um zehn Prozent zu erhöhen. Die Stadt behalte die Entwicklung sehr genau im Blick, betonte Kaufmann weiter. Mieterinnen und Mieter sollten sich bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Die Mietrechtsberatung sei für Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes sogar kostenfrei.
Kritik von Wohnungswirtschaft
Wenig begeistert ist dagegen die Immobilienwirtschaft. „Wir betrachten die Einführung der Mietpreisbremse kritisch, weil sie die Ursachen der Wohnungsknappheit in Dresden nicht beseitigt. Wir verfolgen aber mit der Stadtverwaltung das gemeinsame Ziel, möglichst viel preiswerten Wohnraum in Dresden zu schaffen und anzubieten. Hierzu benötigen wir dringend die Unterstützung der Landesregierung in Form einer spürbaren und praktikablen Förderung für den Wohnungsbau“, erklärte Alexander Müller vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V..
Die Mietpreisbremse soll auf angespannten Wohnungsmärkten überdurchschnittliche Steigerungen der Miete bei Neuvermietungen verhindern. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 556 d) bietet der Landesregierung die Möglichkeit, per Rechtsverordnung befristet bis zum Ende des Jahres 2025 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dort gilt dann die Mietpreisbremse. In Sachsen betrifft dies die Städte Dresden und Leipzig.
Kappungsgrenze gilt bereits seit 2020
Bereits im Juni 2020 hatte das Kabinett die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen demnach in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Der Zeitraum von drei Jahren ist zwar noch nicht abgelaufen, dennoch kann die Kappungsgrenze im Einzelfall bereits überschritten sein. Dann lohnt sich eine Überprüfung der letzten Mieterhöhung im Rahmen der Mietrechtsberatung.
Mietrechtsberatung
Die Miete wird grundlos erhöht? Die Betriebskostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar? Es gibt Schwierigkeiten im Wohnumfeld? In solchen Fällen kann eine Mietrechtsberatung weiterhelfen. In Dresden gibt es viele kompetente Beraterinnen und Berater – zum Beispiel beim Mieterverein Dresden oder beim Umgebung e. V.
2 thoughts on “Mietpreisbremse soll Anstieg der Mieten bei Neuvermietung bremsen”
Das könnte Sie auch interessieren …
Fußgänger bei Unfall verletzt
Am Donnerstag ist am Vormittag gegen 9.30 Uhr ein 86-jähriger Mann bei einem Unfall auf der Großenhainer Straße >>>
Zu Informations-Rundgängen, Stockbrot und Café in der Weihnachtsbäckerei laden die Bilinguale Integrationskindertagesstätte und >>>
Mit freundlicher Unterstützung des Dresdner Kinokalenders präsentieren wir die Kinotipps der Woche für den Stadtbezirk Pieschen. >>>
Am Montag, dem 2. Dezember 2024, lädt die Kontaktstelle für Nachbarschaftshilfe Dresden-Nord um 17 Uhr zu einer Infoveranstaltung im Stadtbezirksamt >>>
Auf der Trachenberger Straße 29, gegenüber vom Betriebshof Trachenberge, vermutet kein typischer Pieschener eine Anlaufstelle für Geschmackskunstwerke >>>
Bündis „Mietenwahnsinnstoppen!“: Mietenstopp effektiver als Bremse
Das Dresdner Bündnis „Mietenwahnsinn stoppen!“ begrüßt die Mietpreisbremse. „Wir begrüßen das endlich auch in Sachsen die #Mietpreisbremse eingeführt werden soll. Eine Verlangsamung der rasant und stetig steigenden Mieten ist notwendig“, erklärt Stefan Kalkowski vom Dresdner Bündnis. Die Mietpreisbremse müsse aber effektiver gestalten und Ausnahmen abgeschafft werden. Sie gelte zum Beispiel nicht beim Erstbezug sowie für möblierte und zeitlich befristete Wohnungen. „Ein wirkungsvolleres Instrument wäre ein zeitlich befristeter Mietenstopp“, sagte Kalkowski. „Ein Einfrieren der #Mietpreise würde den Mieter*innen eine Atempause verschaffen und der Politik notwendige Zeit um dauerhafte Lösungen zu entwickeln.“ https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/mietpreisbremse-dresden-leipzig-wohnungsmarkt-mieten-100.html?fbclid=IwAR0vSs1wUiFe9-QJzG_SpMHgc95PGyHaImjtgdiNXAN2sYee6uVqIkBZHtI
Mal einfach so in den Raum gefragt: Helfen Mietpreisbremsen letztendlich vor allem den großen Immobilieninvestoren?
Ich habe aktuell das Gefühl, dass eine Privatperson, die heutzutage in „Betongold“ investiert, also ein Haus bauen/sanieren lässt und dann vermietet und mit der Mietzahlung den Kredit zurückzahlt, der Dumme wäre. Bauen ist zur Zeit extrem teuer, Zinsen gehen hoch, und jetzt werden auch die Mietpreise gedrosselt, wodurch die Refinanzierungszeit eines Gebäudes die Lebensspanne der meisten überschreiten wird. Einem Konzern kann das ja eher egal sein, da hier langfristiger, über Generationen, gedacht werden kann bzw. die Refinanzierung nicht notwendig ist, da genug Kapital vorhanden ist. Somit weniger Privatwohnungsbau, mehr Platz und Markt für die großen Invstoren.
Selbstverständlich hilft die Mietpreisbremse dem Mieter, das will ich nicht zur Diskussion stellen.