Dresdnerinnen und Dresdner zahlen durchschnittlich eine Miete von 7,06 Euro pro Quadratmeter. Vor zwei Jahren waren es noch 6,67 Euro. Die Bestandsmieten sind in den vergangenen zwei Jahren demnach durchschnittlich um 5,8 Prozent gestiegen. Das geht aus dem neuen Dresdner Mietspiegel hervor, der ab sofort auf der Homepage der Stadt Dresden heruntergeladen werden kann. Der Anstieg der Mieten hat sich damit beschleunigt. Zwischen 2018 und 2020 waren die Mieten um 2,9 Prozent, von 6,48 auf 6.67 Euro pro Quadratmeter, angewachsen.
Lagen 2020 noch 31 Prozent der Wohnungen bei Mieten unter sechs Euro pro Quadratmeter, sind es jetzt nur noch 23 Prozent, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung aus dem Rathaus. Gestiegen sei dagegen der Anteil der Wohnungen mit Mieten ab acht Euro pro Quadratmeter von 14 auf 20 Prozent.
Der neue Dresdner Mietspiegel gilt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.
Ortsübliche Vergleichsmiete ist Dreh- und Angelpunkt
Ausschlaggebend für die Berechnung von Mieterhöhungen durch Vermieter ist die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung in Dresden (*). Sie ist der Dreh- und Angelpunkt des Mietspiegels. Sie gibt an, wie viel für eine vergleichbare Mietwohnung in Dresden gezahlt werden muss. Einfluss auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete haben Wohnungsgröße, Baujahr, Ausstattung und Wohnlage. Die konkrete ortsübliche Vergleichsmiete muss daher für jede Wohnung einzeln ermittelt werden.
Die einzelnen Segmente des Dresdner Wohnungsmarkts weisen dabei eine differenzierte Mietpreisstruktur und unterschiedliche Steigerungsraten auf. So beträgt zum Beispiel die ortsübliche Vergleichsmiete für eine 28 Quadratmeter-Plattenbauwohnung im 17-Geschosser ohne Balkon aktuell durchschnittlich 6,72 Euro pro Quadratmeter. Gegenüber dem Jahr 2020 ist dies eine Erhöhung um 4,8 Prozent. Dagegen weist eine nach 2015 neu errichtete barrierefreie Wohnung mit 100 Quadratmetern Wohnfläche in guter Wohnlage, mit Balkon und sehr guter Ausstattung aktuell eine durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete von 10,85 Euro pro Quadratmeter auf. Das entspricht einem Anstieg von 2,5 Prozent in den letzten zwei Jahren.
Dresden im Mittelfeld
Die ortsübliche Vergleichsmiete in Sachsens Landeshauptstadt liegt im Mittelfeld der deutschen Großstädte. In München (12,05 Euro pro Quadratmeter), Freiburg (9,79 Euro pro Quadratmeter) und Hamburg (9,29 Euro pro Quadratmeter) fallen im Durchschnitt wesentlich höhere Mieten an als in Dresden.
Kappungsgrenze und Mietpreisbremse
Der Mietspiegel muss von den Vermieterinnen und Vermietern immer dann beachtet werden, wenn sie die Miete für eine in Dresden gelegene Wohnung erhöhen wollen. Das gilt sowohl bei Mieterhöhungsverlangen in laufenden Mietverträgen (Kappungsgrenze) als auch beim Abschluss von Neuverträgen (Mietpreisbremse). Mieterinnen und Mieter können eine Mieterhöhung ablehnen, wenn sie über der im Mietspiegel ausgewiesenen Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Mietspiegel gibt somit beiden Mietvertragsparteien Sicherheit.
Seit 1. Juli 2020 gilt in Dresden die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung. Demnach ist zwar weiterhin eine Erhöhung der laufenden Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich (§ 558 BGB), allerdings darf die Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent angehoben werden. Aufgrund der seit dem 13. Juli 2022 anzuwendenden Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung
Wo bekomme ich den Mietspiegel?
Der Mietspiegel kann kostenfrei unter www.dresden.de/mietspiegel heruntergeladen werden. Rechtzeitig zum Jahresbeginn 2023 wird auf der Webseite der Stadt das aktualisierte Berechnungstool bereitgestellt. Mit ihm kann die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung schnell und sicher ermittelt werden. Die gedruckte Mietspiegelbroschüre 2023 ist gegen eine Schutzgebühr von zwei Euro in jedem Bürgerbüro und bei der Stadtkasse erhältlich.
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