Ab September 2022 sollen die Elternbeiträge für Plätze in Krippen, Kitas und Horten steigen. Am deutlichsten fällt das Plus mit 45,36 Euro bei den Kinderkrippen aus. Der Beitragssatz steigt hier auf 261,85 Euro pro Monat. Grundlage für die Berechnung sind die Personal- und Sachkosten pro Betreuungsplatz. Weil die Daten für das Betriebsjahr 2021 noch nicht vorliegen, wurden sie auf der Grundlage der Abrechnung 2020 vorerst geschätzt. Das geht aus der heute veröffentlichten Vorlage der Stadtverwaltung zur Elternbeitragssatzung für die Kindertagesbetreuung hervor.
Die neuen Beitragssätze und deren Berechnung sind Bestandteil des neuen Vorschlags der Stadtverwaltung zur Festlegung der Elternbeiträge. „Der Vorschlag der Verwaltung stellt einen Kompromiss zwischen der vom Stadtrat eingeforderten Entlastung der Eltern und dessen Finanzierbarkeit dar. Die Landeshauptstadt Dresden würde durch den Kompromiss dauerhaft auf jährliche Einnahmen von ca. acht Millionen Euro verzichten“, heißt es im Erläuterungstext der Vorlage.
Die Verwaltung schlägt zudem vor, die Festsetzung der Elternbeiträge künftig an die Entwicklung der veröffentlichten Betriebskosten des Vorjahres zu koppeln. Damit wäre jährlich eine moderate und kontinuierliche Anpassung der Elternbeiträge an die Personal- und Sachkosten möglich.
Seit dem 1. September 2019 hat der Stadtrat keine Entscheidung über eine neue Festlegung der Beiträge getroffen. Aufgrund dessen wurden die Elternbeiträge letztmalig zum 1. September 2018 erhöht, und zwar auf der Grundlage der Personal- und Sachkosten von 2016. Die geplante Erhöhung der Elternbeiträge war in der Sitzung des Stadtrates am 17. Dezember 2020 vertagt worden. Gleichzeitig hatte der Stadtrat die Stadtverwaltung beauftragt, bis zum vierten Quartal 2021 eine geänderte Vorlage zum Beschluss vorzulegen.
In der Vorlage werden die Bezugsgrößen und die gesetzlichen Spielräume für die Festsetzung der Elternbeiträge erläutert. Demnach sollen die Elternbeiträge bei Krippen mindestens 15 und dürfen höchstens 23 Prozent, bei Kindergärten für die Zeit vor dem Schulvorbereitungsjahr mindestens 15 und höchstens 30 Prozent sowie bei Kindergärten im Schulvorbereitungsjahr und Horten höchstens 30 Prozent betragen. Für den Besuch eines Hortes an Förderschulen gilt eine Obergrenze von 25 Prozent der Betriebskosten.
Der jetzt vorgelegte Vorschlag der Verwaltung setzt die Bemessungssätze für die Betreuung in Krippen/Kindertagespflege auf 20 Prozent, in Kindergärten auf 25 Prozent, in Horten auf 30 Prozent und in Horten an Förderschulen auf 25 Prozent fest.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Kinderzahlen aus der Bevölkerungsprognose und der aktuellen Werte aus der Betriebskostenermittlung 2020 werden die mit Beschluss des Doppelhaushaltes zusätzlich bereitgestellten 7 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2022 ausreichen, um die zu erwartenden Mindereinnahmen auszugleichen. Für das Jahr 2022 entsteht bei Umsetzung des Ersetzungsantrages damit kein finanzieller Mehrbedarf. Für 2023 und folgende sind die Mindereinnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/2024 auszugleichen, so die Verfasser der Vorlage.
2 Kommentare zu “Rathaus-Pläne: Beitrag für Krippenplatz soll ab September 2022 um 45 Euro steigen”
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Wird bei Erhöhung der Beiträge wenigstens auch der Betreuungsschlüssel angepasst, liebe Stadt Dresden?
Irgendwo muss das Geld für die im Mai von den Empfängern selbst beschlossene Diätenerhöhung (Grundgehalt für sächsische Parlamentarier hoch auf 6235 Euro!) ja finanziert werden.
Und unsere Reisemeister Hilbert ist ja noch noch besonders bedürftig.
Nun ja, wir hatten ja die Wahl.