Neue Quarantäneregeln: Geimpfte und Genesene müssen nicht zu Hause bleiben

Seit heute gelten in Dresden neue Regeln zur Quarantäne im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus. Sie sind in der von der Stadtverwaltung Dresden erlassenen Allgemeinverfügung festgeschrieben. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten deutschlandweit einheitliche Regeln. Einschränkungen im öffentlichen Leben regelt das geänderte Infektionsschutzgesetz mit seinen inzidenzabhängige Maßnahmen („Notbremse“).

In Dresden gilt seit dem 19. Mai aufgrund der stabilen Unterschreitung der 100er-Inzidenz nur noch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Zudem gibt es Erleichterungen für Geimpfte und Genesene.

Die neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne betrifft die Absonderung von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen. Sie gilt bis einschließlich Sonntag, 4. Juli 2021. Welche Änderungen sie enthält:

Anzeige

Archiv der Avantgarden - Welten Bauen. Visionäre. Architektur im 20. Jahrhundert


Folgende enge Kontaktpersonen sind von der Quarantäne befreit:

  • Vollständig Geimpfte ab Tag 15 nach der letzten Impfung
  • Personen, die bereits eine PCR-bestätigte Infektion (Genesene) und eine Impfung hinter sich haben (hier gibt es keine zeitliche Einschränkung) und Genesene, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate eine mittels PCR-Test bestätigte SARS-CoV-2-Infektion vorlag. Voraussetzung ist hier, dass bei der positiv getesteten Person, zu der enger Kontakt bestand, keine besorgniserregende Virusvariante, mit Ausnahme der britische Variante B.1.1.7, nachgewiesen wurde. Die enge Kontaktperson ist verpflichtet, unverzüglich den Nachweis der vollständigen Impfung oder der vorangegangenen Infektion gegenüber dem Gesundheitsamt zu erbringen. Sie muss nicht, wie vorher gefordert, eine Quarantänebefreiung von Seiten des Gesundheitsamtes abwarten.

Positiven Schnelltest immer mit PCR-Gegenprobe bestätigen

Positiv getesteten Personen, die eine Sars-CoV-2-Infektion per Schnelltest feststellen, sind ab sofort verpflichtet, eine PCR-Gegenprobe durchzuführen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne zu bleiben. Nur ein PCR-Nachweis gilt künftig auch als Genesenen-Nachweis. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch vollständig Geimpfte, positiv getestet werden. Hier gilt es, eine Infektion immer mit einem PCR-Test abzuklären. Im Falle eines positiven Testergebnisses sind die Verhaltensmaßgaben für positiv getestete Personen zu beachten.
Positiv Getestete genauso wie enge Kontaktpersonen sollten vor Beendigung der Quarantäne immer einen professionellen Antigenschnelltest durchführen, um das Risiko einer Infektiösität zu mindern. Zu Testzwecken ist es erlaubt, die eigene Häuslichkeit zu verlassen.

Verhaltensregeln für Personen in Quarantäne

Bleiben Sie zu Hause. Das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist nur für die Durchführung einer Testung, dringende Arztbesuche oder nach Zustimmung des Gesundheitsamtes erlaubt. Vermeiden Sie Kontakte zu Dritten. Bei unvermeidbarem Kontakt mit Dritten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und strikte Händehygiene eingehalten werden. Dokumentieren Sie die Namen der Personen sowie die Dauer des Kontakts. Halten Sie mindestens ein bis zwei Meter Abstand von Dritten.

Achten Sie auf eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern, tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und achten Sie auf Abstände, wenn dies nicht möglich ist. Beispiele sind gestaffelt eingenommene Mahlzeiten, Benutzung getrennter Bäder oder getrennter Räumlichkeiten, falls diese vorhanden sind.

Achten Sie auf Hustenetikette und regelmäßige Händehygiene. Sorgen Sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume. Teilen Sie keine Haushaltsgegenstände, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen. Nutzen Sie nach Möglichkeit ein eigenes Badezimmer, mindestens jedoch eigene Hygieneartikel. Waschen Sie Ihre Wäsche regelmäßig und gründlich (mit den üblichen Waschverfahren). Verwenden Sie Einwegtücher für Sekrete aus den Atemwegen.

Beobachten Sie, ob Sie Krankheitssymptome entwickeln. Falls ja, stellen Sie sich nach vorheriger telefonischer Ankündigung bei Ihrem Hausarzt vor. Führen Sie eine Gesundheitsüberwachung durch – schreiben Sie mögliche Krankheitssymptome auf und messen Sie zweimal täglich die Körpertemperatur. Notieren Sie alles, um dies später nachvollziehen zu können.

Die Kommentarfunktion wird 7 Tage nach Erscheinen des Beitrages geschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren …

Aus den Polizeimeldungen

Fußgänger bei Unfall verletzt

Am Donnerstag ist am Vormittag gegen 9.30 Uhr ein 86-jähriger Mann bei einem Unfall auf der Großenhainer Straße >>>

Bilinguale Kita lädt zum Adventsgeflüster ins „Haus der Sinne“

Zu Informations-Rundgängen, Stockbrot und Café in der Weihnachtsbäckerei laden die Bilinguale Integrationskindertagesstätte und >>>

Pieschner Kinotipps ab 21. November

Mit freundlicher Unterstützung des Dresdner Kinokalenders präsentieren wir die Kinotipps der Woche für den Stadtbezirk Pieschen. >>>

Menschlichkeit wohnt nebenan: Nachbarschaftshilfe lädt ein

Am Montag, dem 2. Dezember 2024, lädt die Kontaktstelle für Nachbarschaftshilfe Dresden-Nord um 17 Uhr zu einer Infoveranstaltung im Stadtbezirksamt >>>

„Süße Geschichten“ im „Dessert-Atelier“ von Maria Krauß

Auf der Trachenberger Straße 29, gegenüber vom Betriebshof Trachenberge, vermutet kein typischer Pieschener eine Anlaufstelle für Geschmackskunstwerke >>>