Vor dem Hintergrund steigender Corona-Infektionen und der beginnenden Grippesaison haben Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) und Dresdens Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann (Linke) Impfaufrufe gestartet. Die Stadt will zudem die Einhaltung der Corona-Auflagen verstärkt kontrollieren.
Sächsische Impfkommission empfiehlt Booster-Impfung
Nach der neuesten Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO) zum 1. November 2021 sind Auffrischungsimpfungen ohne Einschränkung für alle Menschen ab 18 Jahre möglich. Frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung könne demnach eine so genannte Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff verabreicht werden, heißt in einer entsprechenden Erklärung. Neueste Daten würden demnach eine Risikoreduktion eindrucksvoll für alle Altersgruppen belegen. Für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Ältere und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, gibt es bereits seit längerem eine Empfehlung der SIKO für eine Booster-Impfung.
Darüber hinaus hat die SIKO vorsorglich ihre Empfehlung bezüglich des Impfstoffes von Moderna (»Spikevax«) angepasst. Dieser wird nun ab einem Alter von 30 Jahren empfohlen. Zugelassen ist das Vakzin ab 12 Jahre. Hintergrund sind neueste Studien aus dem Oktober, die auf eine etwas größere Zunahme von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen hindeuten. Diese sind sehr selten und in Sachsen bisher nicht bekannt.
„Eine Impfung schützt zuverlässig vor schweren Covid-19-Verläufen. Dies gilt für jeden der zugelassenen Impfstoffe“, betonte Gesundheitsministerin Köpping. Gleichzeitig empfehle die Sächsische Impfkommission nun eine Booster-Impfung für alle vollständig geimpften Menschen ab 18 Jahre, nicht nur für Ältere und Personen mit Risikoerkrankungen.
Kaufmann: Klassische Grippe nicht unterschätzen
Dresdens Gesundheitsbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann (Linke) hat alle Dresdnerinnen und Dresdner zur Grippe-Schutzimpfung aufgerufen. „Die klassische Grippe darf nicht unterschätzt werden. Auch hier schützt eine Impfung vor schweren Verläufen. Mit der Impfung kommen wir gut durch die Grippesaison“, sagte sie. Die Sächsische Impfkommission (SIKO) habe eine Grippeschutzimpfung für alle Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat sowie für Jugendliche genauso wie für Erwachsene empfohlen. Auch Schwangere sollten sich ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel impfen lassen, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben. Für Personen ab 60 Jahren werde in diesem Jahr erstmals eine Influenza-Impfung mit einem Hochdosis-Impfstoff empfohlen. Dieser Impfstoff soll bei älteren Menschen eine bessere Wirksamkeit haben, da die Immunantwort in dieser Altersgruppe oft reduziert ist.
Geimpft wird mit einem Vierfach-Impfstoff, dessen Zusammensetzung die Weltgesundheitsorganisation WHO jedes Jahr neu festlegt. Der saisonale Influenza-Impfstoff enthält Bestandteile der Virus-Varianten, die für die kommende Saison erwartet werden. Eine einmalige Impfung ist ausreichend. Nach der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ist die gleichzeitige Verabreichung des SARS-CoV-2 Impfstoffs und dem der Influenza-Impfung, möglich.
Die Grippesaison beginnt jedes Jahr in der 40. Kalenderwoche und endet in der 20. Kalenderwoche des Folgejahres, also Mitte Mai 2022. In der vergangenen Saison 2020/2021 gab es neun gemeldete Influenza-Fälle und keinen Todesfall. In der Saison 2019/2020 hingegen wurden dem Gesundheitsamt für Dresden
2.574 Fälle übermittelt, elf Menschen verstarben. Mit dem Beginn der Grippesaison veröffentlicht das Gesundheitsamt wieder wöchentlich auf der Internetseite www.dresden.de/influenza die Zahlen.
Verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Auflagen
Mit wachsenden Inzidenzzahlen aber auch einer steigenden Belastung der Kliniken sowie einer witterungsbedingten Verlagerung von Aktivitäten in den Innenraum und damit einem erhöhten Infektionsrisiko, gewinnen Corona-Auflagen zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund verstärkt die Stadt Dresden die ohnehin laufenden Kontrollen. So werden mehrere Teams stichprobenartig im Stadtgebiet die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben kontrollieren. Zudem wird, wie auch schon bisher, aktiv Beschwerden nachgegangen. Kontrolliert wird auch, ob Personen in Quarantäne die Absonderungsvorgaben einhalten. „Mit den verstärkten Kontrollen soll die Sensibilisierung für die Infektionsschutzmaßnahmen erhöht werden, die neben der dringenden Empfehlung zur Corona-Schutzimpfung dazu beitragen sollen, das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten und eine Situation wie im Winter 2020 zu vermeiden“, erklärte eine Rathaus-Sprecher.
Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sieht für Einrichtungen wie Gastronomie, Feste und Veranstaltungen aber auch Sport, körpernahe Dienstleistungen und touristische Angebote Auflagen vor, die dem Infektionsschutz dienen. Diese Auflagen umfassen zum Beispiel die Kontrolle der sogenannten 3G (genesen, geimpft oder tagesaktuell getestet), die Einhaltung von Mindestabständen und Kapazitätsbeschränkungen sowie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
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Wie heißt denn der Booster-Impfschutz?
Das ist eine Auffrischungsimpfung nach etwa sechs Monaten.