Rathaus

3G-Regel bei Besuch von Ämtern sowie Sitzungen von Stadtrat und Stadtbezirksbeirat

Beim Besuch in einer städtische Behörde in Dresden gilt künftig die 3G-Regel. Das kündigten Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und Gesundheitsbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann (Linke) heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung an. Die Regelung gelte auch für die Sitzungen des Stadtrates, der am kommenden Donnerstag zusammentritt und die Sitzung der Stadtbezirksbeiräte. Der Stadtbezirksbeirat Pieschen tagt das nächste Mal am 7. Dezember – wegen Bauarbeiten im Rathaus Pieschen nicht im Bürgersaal sondern im Brauhaus Watzke. Dann müssen auch Besucher geimpft, genesen oder getestet sein. In den Beratungen würden zudem nur die „rechtlich bindenden und absolut notwendigen Tagesordnungspunkte“ behandelt. Die Arbeit der Beiräte des Stadtrates werde ganz eingestellt. Im Ratsinfosystem der Stadt sind diese Sitzungen bereits als abgesagt gekennzeichnet.

Wegen der „immer stärker steigende Zahl an Corona-Infektionen und der erschreckenden Zahl an belegten Krankenhauskapazitäten ist es unausweichlich, dass die Verwaltung ihre Anstrengungen noch einmal intensiviert“, betonte Hilbert. Die Stadtverwaltung habe mit Blick auf die Corona-Pandemie schon früh damit begonnen, Personal ins Gesundheitsamt umzulenken und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der entsprechenden Software zu schulen. „Fakt ist aber auch: Es ist schlichtweg nicht möglich, dem exponentiellen Wachstum der Fallzahlen mit einem exponentiellen Wachstum an Personalkapazitäten zu begegnen“, erläutert Gesundheitsbürgermeisterin Kaufmann. Darum habe man entschieden, dass das Gesundheitsamt auf jeden der 350 Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung zurückgreifen kann, die bereits geschult sind. Dieses Personal werde dann vorübergehend an anderen Stellen fehlen.

Übersteigt die Inzidenz in Dresden die 1000er-Marke, wird die Stadtverwaltung wieder in den sogenannten Notbetrieb wechseln. Dies bedeutet, dass dann nur noch ein eingeschränkter Teil der städtischen Dienstleistungen verfügbar sein wird. Dies orientiert sich an der sogenannten Hotspot-Regelung der neuen Corona-Notverordnung.

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