Wilder-Mann-Straße 44: Eigentümer begrüßt öffentliche Anhörung zu Bauvorhaben

Zur Zukunft des Mehrfamilienhauses in der Wilder-Mann-Straße 44 haben sich jetzt die Eigentümer zu Wort gemeldet. „Ich finde es gut, dass man uns anhören will. Bisher sind wir nach unseren Vorstellungen nicht gefragt worden“, sagte Alfred Biebl, einer der beiden Geschäftsführer der Projektgesellschaft WM44 GmbH im Gespräch mit dem Onlinejournal Pieschen Aktuell. Er reagierte damit auf die Ankündigung, dass der Petitionsausschuss auf seiner nächsten Sitzung am 20. Mai die Eigentümer des Wohnhauses, die Petenten, sowie Vertreter des Denkmalschutzes und des Stadtplanungsamtes zu einer öffentlichen Anhörung einladen will. Die von Grünen-Stadtrat Thomas Löser initiierte Petition „Gründerzeithaus auf der Wilder-Mann-Str. 44 sanieren und nicht abreißen!“ hatte 1.943 Unterstützer gefunden und war gestern im Petitionsausschuss in erster Lesung im nichtöffentlichen Teil behandelt worden.

Der geplante Geltungsbereich für die Erhaltungssatzung.

„Wir wollten den Altbestand erhalten“, betonte Alfred Biebl. Das Landesamt für Denkmalschutz habe das Gebäude geprüft und zweimal entsprechende Anträge abgelehnt. Ohne Denkmalschutz-Förderung und Abschreibungen sei die Sanierung des Mehrfamilienhauses wirtschaftlich nicht darstellbar, so Biebl. Darum habe man dann Pläne für einen Neubau entwickelt.

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Ulf Furkert, Landeskonservator Sachsen, hatte Anfang März in einer Stadtratssitzung bestätigt, dass das Mehrfamilienhaus kein Denkmal ist. Dies sei mehrfach geprüft worden und die Entscheidung habe Bestand. Er hatte zugleich davor gewarnt, „den Denkmalschutz immer vor das Loch zu schieben, wenn es Probleme gibt“. Meist, so Furkert, „wird zu strenger Denkmalschutz kritisiert, dieses Mal nun der fehlenden Schutz“. Was die Öffentlichkeit hier erzürne, sei doch eher der Umstand, dass ein bewohntes Haus abgerissen werden soll, um einer aus Sicht der Eigentümer wirtschaftlicheren Variante zu weichen.

Wilder Mann Str 44

Abriss oder Sanierung? Fragen zum Haus an der Ecke Wilder-Mann-Straße und Burgsdorffstraße. Foto: W. Schenk

Für die Eigentümer des Hauses in der Wilder-Mann-Straße 44 ist die Rechtslage seit gestern ein andere. Sie müssen sich den Abriss des Hauses nun von der Stadtverwaltung genehmigen lassen. Die einfache, bereits vorgelegte Anzeige des Abrisses reicht nicht mehr aus. Warum? Weil der Stadtratsausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr gestern die Einführung einer Erhaltungssatzung für einen Teil von Trachau beschlossen hat, gelten nun neue Regeln. „Die Verwaltung kann den bisher genehmigungsfreien Abbruch des Gebäudes Wilder-Mann-Straße 44 zunächst für ein Jahr untersagen“, kommentierte Löser die Entscheidung, die ohne Gegenstimmen im Bauausschuss gefasst wurde. „In dieser Zeit müssen mit den Eigentümern Gespräche über den Erhalt und die Sanierung des Gebäudes geführt werden. Es kann nicht angehen, dass lediglich auf Grund von erhöhten Gewinnabsichten bewohnte historische Bausubstanz in Dresden abgerissen wird.“ Leider, so Löser, hätten die Eigentümer auf den von mehreren Stadträten unterschriebenen offenen Brief von vor sechs Wochen bis heute nicht reagiert. „Das werden wir auch nicht tun“, bekräftigte Alfred Biebl. Keiner der Kritiker hätte bei den Eigentümer angefragt, um sich über deren Absichten zu informieren.

Mit der Einladung in den Petitionsausschuss sei nun eine Möglichkeit für die Erläuterung der Bauherren-Pläne gegeben. Mit Gegenwind der Kritiker ist zu rechnen. Kati Bischoffberger, Grünen-Stadträtin aus Pieschen und Mitglied im Petitionsausschuss, wünscht sich viele Gäste bei der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. „Es ist vor allem wichtig, den Eigentümer davon zu überzeugen, das Gebäude zu erhalten und nicht einfach abzureißen. Diese wunderschönen alten Villen prägen das Gesicht unserer Stadt. Es ist in meinen Augen ein Frevel, derartiges Kulturgut sehenden Auges zu vernichten“, erklärte Bischoffberger. Auch Stefan Engel, SPD-Stadtrat aus Pieschen, ist froh über die breite Zustimmung zum Entwurf der Erhaltungssatzung. „Damit wird das Gebiet am Wilden Mann endlich angemessen geschützt. Viele Eigentümer haben hier viel Zeit und Geld in den Erhalt historischer Bausubstanz gesteckt. Der unüberlegte Abriss einzelner Gebäude würde das komplette städtebauliche Umfeld verändern. Der Spekulation mit baukulturellem Erbe muss ein Riegel vorgeschoben werden“, sagte er.

Veit Böhm (CDU) ist ebenfalls Stadtratsmitglied aus dem Stadtbezirk Pieschen. Für ihn ist besonders wichtig, dass die Erhaltungssatzung nicht zu einer unnötigen Genehmigungsbürokratie für die Anwohner führt. „Wir als CDU haben gestern nur zugestimmt, weil unser Änderungsantrag auf die Aufnahme einer Reihe von Ausnahmen mit aufgenommen wurde“, betonte er. Es soll sichergestellt werden, dass die Einführung der Erhaltungssatzung nicht dazu führt, dass für den Bau einer Dachterrasse, eines Carports, einer Gartenlaube, eines kleinen Swimmingpools oder für Solaranlagen jedes Mal Baugenehmigungen eingeholt werden müssen, sagte er und verweist auf die sächsische Bauordnung.

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerbeteiligungen soll am 20. Mai um 16 Uhr im Clara-Schumann-Saal des Kulturrathauses tagen.

6 thoughts on “Wilder-Mann-Straße 44: Eigentümer begrüßt öffentliche Anhörung zu Bauvorhaben

  1. nepumuk sagt:

    Es ist gesellschaftlich unüblich und auch nicht umsetzbar, daß man alle Altbauten lediglich bei Extra-Förderung aus Denkmalmitteln sanieren bzw. erhalten kann oder will. Darauf ist weder das Denkmalrecht, noch die begrenzte Höhe der Fördermittel ausgelegt. Der Eigentümer gibt somit zu, daß er unter Gewinnmaximierungsabsicht handelt. Er wirkt sperrig und etwas verschnupft, gibt nur bei artigem Anfragen ausgewählte Auskunft. Manche Eigentümer bringen jene Potenz zum Altbauerhalt nicht auf, haben also schlicht zu wenig Geld, dann sollte man veräußern (die Sanierer stehen Schlange) zu immer noch hohem „Nullfall“-Erlös.. Ich vermute hier jedoch ausreichend Potenz, es ist ja keine Ausnahme, daß „man“ mit etwas Druck Hilfsmöglichkeiten anreizt bzw. Mitnahmeeffekte anstrebt, um Gewinnspannen zu weiten. Ferner halte ich die angebliche Erhaltabsicht des aktuellen Eigentümers für nur vorgeschobene Krokodilsträne, da ihm die Abschlägigkeit des Versuchs sicher bekannt war bzw. als Wahrscheinlichkeitsfall am Nächsten liegen mußte. Er hätte bei Förderzusage vermutlich saniert, jedoch schätze ich es nicht als Zielstellung ein. Ziel war vielmehr ein Ersatzneubau seit Anbeginn, so meine Vermutung, somit muß dem günstigerweise nun ein Riegel vorgeschoben sein.
    Ich meine zudem, daß ja nicht jeder daherkommen kann und jeglichen intakten Altbau abreissen, nur weil es nunmal beschränkten Denkmalstatus gibt. Vielmehr dürften abseits Ethik und Moral auch Regelungen aus Grundgesetz und BGB bezüglich „Eigentum verpflichtet“ (= Kehrmedaille von „Eigentum ist geschützt und Hohes Gut“) wirken, was hier aber mal Juristen klarstellen können. Ich meine nicht, daß es in Deutschland diesbezüglich Narrenfreiheit gäbe.
    Die Äußerungen von Neuberufling Furkert zu diesem Fall halte ich ebenso für nicht glücklich.

  2. Gärtner sagt:

    Neuberufling Ulf Furkert als Landeskonservator Sachsen scheint sehr ungeeignet und nicht vertrauenswürdig unsere wenig verbliebenen Denkmalschätze zu schützen!

  3. Michalski sagt:

    Vielen Dank Thomas Löser für ihr Engagement gegen den Abriss der Wilder-Mann-Straße 44.

  4. Kahlert, Wilder Mann sagt:

    Beim Ensembleschutz, wie beim Gründerzeithaus auf der Wilder-Mann-Str. 44 geht es darum, ein Stadtbild zu schützen, dann ist die Fassade und alles, was von der Straße aus zu sehen ist, geschützt. Unglaublich Herr Biebl daß dieses Ensemble durch sie zerstört werden soll.

  5. Ingmar sagt:

    Augenmerk sollte doch vor allem auch darauf gelegt werden, dass das Haus an der Wilder-Mann-Str. 44 durch 3 Mietparteien mit Kindern bewohnt ist und diese durch einen Abriss nicht unerheblich in ihrer Existenzgrundlage bedroht sind. Berücksichtigt man die allgemeine Wohnungssituation in Dresden und den steigenden Mietspiegel wird die Lage noch erschwert. Zudem stehen in diesem Haus Wohnungen leer. In Anbetracht der Knappheit bezahlbaren Wohnraums hätten diese schon längst für einen Einzug saniert werden können, müssen.
    Was nunmehr an Neuigkeiten über den Eigentümer an den Tag kommt, spricht nicht gerade für Wohlwollen.
    Absolut haarsträubend ist die Ankündigung von Mieterhöhung aufgrund von Anpassung an den Dresdner Mietspiegel, obwohl Mängel am Haus und in den Wohnungen genau das Gegenteil, nämlich Mietminderung rechtfertigen.
    Wenn der Eigentümer mitten in der Coronakrise einen Bauzaun aufstellt, um den Garten für Bewohner und vor allem für die Kinder zum Spielen unzugänglich macht, zeigt sich doch hier irgendwie der „Wolf im Schafspelz“.

    Ein Herzliches Dankeschön an alle, die sich gegen diesen Abriss engagieren!

  6. F.Faust sagt:

    Hallo Ingmar, nach ihren Beschreibungen ist H. Biebl nur am Gewinn interessiert, wenn durch Abriss mehr rauszuholen ist, umso besser … für Kinder den Garten zu sperren ist sehr menschenunfreundlich. Furkert als Landeskonservator reagiert unverantwortlich, für Denkmalschutz kann ihm nicht anvertraut werden. Gruß Friedericke

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