Studie zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen

1.150 bis 1.300 Wohnungen in Dresden – das sind 0,4 Prozent des gesamten Wohnungsbestands in der Landeshauptstadt – werden als Ferienwohnungen genutzt und gelten damit als potenziell zweckentfremdet. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Forschungsinstituts Empirica AG. Sie haben im Auftrag der Stadt private Unterkünfte analysiert, die auf Internetportalen wie Airbnb, Fewo-direkt und neun weiteren Anbietern inseriert werden. Betroffen sind laut Empirica überwiegend Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen. Seit 2017 sei die Zahl der Unterkünfte in Ferienwohnungen um 50 Prozent angestiegen, so die Studie.

Zweckentfremdung Dichte der Ferienwohnungen in Dresden nach Stadtteilen

Dichte der Ferienwohnungen in Dresden nach Stadtteilen. Quelle: empirica ag

Die bei Airbnb, Fewo-direkt und anderen angebotenen Ferienwohnungen konzentrieren sich innerhalb Dresdens stark auf die Altstadt und die Äußere und Innere Neustadt. Dies seien die zentralsten und touristisch attraktivsten Stadtteile. Darüber hinaus gebe es in geringem Maße eine gewisse Häufung von Angeboten in der Leipziger Vorstadt und in Loschwitz / Wachwitz.

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Im Stadtbezirk Pieschen liegt der Anteil der Ferienwohnungen am Gesamtwohnungsbestand unter 0,5 Prozent. Eine Ausnahme bildet der Stadtteil Pieschen Nord/Trachenberge – hier sehen die Forscher von Empirica den Anteil zwischen 0,5 und 1 Prozent. Bei rund 30.000 Wohnungen liegt der Anteil bei höchstens 200 Ferienwohnungen.

Ferienwohnungen bei Airbnb – Treffer im Stadtbezirk Pieschen. Quelle: airbnb

Reglementierungen durch die Stadtverwaltung müssen die Vermieter der Ferienwohnungen im Stadtbezirk nicht befürchten. „Die Stadt wird regelmäßig ein wachsames Auge auf eine mögliche Zweckentfremdung von Wohnraum werfen“, betonte die zuständige Bürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann (Linke). Sollte immer mehr Wohnraum durch Umwidmung verloren gehen, werde man mit der Landesregierung über ein Zweckentfremdungsverbot sprechen, fügte sie hinzu. Derzeit gibt es landesweit keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Autoren der Studie definieren Wohnraum als zweckentfremdet, wenn er „mindestens 90 Tage pro Jahr zur Fremdenbeherbergung vermietet wird. Dieser Zeitraum entspricht auch in etwa dem ökonomischen Schwellenwert, ab dem sich eine dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung im Vergleich zur regulären Vermietung zu Wohnzwecken lohnt“. Einen direkten Zusammenhang zwischen steigenden Angebotsmieten und der Zunahme der Zahl von Ferienwohnungen ist für die Empirica-Experten „nicht erkennbar“.

Wohnungsbestand im Stadtbezirk Pieschen – 30.09.2019. Quelle: dresden.de

Die Studie ist Ergebnis eines Stadtratsbeschlusses vom Juni 2019. Danach sollte sich Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) bei der Sächsischen Staatsregierung für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einsetzen und darauf hinwirken, dass die Kommunen auch Ein-griffsmöglichkeiten bekommen, wenn vermietbarer Wohnraum lange Zeit leer steht und nicht vermietet wird. Die Studie empfiehlt, die „räumlich begrenzte Einführung einer Zweckentfremdungsverbotsverordnung“ zu prüfen. Dieses Ergebnis begrüßte auch Vincent Drews, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion, die die Studie in einem gemeinsamen Antrag mit Grünen und Linke auf den Weg gebracht hatte. „Bezahlbarer Wohnraum in der Neustadt und der Altstadt ist jetzt schon Mangelware. Jede Wohnung, die dort dem Wohnungsmarkt durch zweckentfremdete Nutzung als Ferienwohnung entzogen wird, fehlt“, erklärte Drews. Hier müsse die Landesregierung dringend aktiv werden und eine gesetzliche Grundlage für ein Zweckentfremdungsverbot erlassen, „das dann von der Stadt zielgenau eingesetzt werden kann“.

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