Laub

Straßenlaub: Stadt erinnert an Pflichten der Grundstückseigentümer

Wenn die Blätter von den Bäumen und Sträuchern fallen, meldet sich jedes Jahr das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft mit Hinweisen an die Grundstückseigentümer. „Herbstlaub beeinträchtigt die Verkehrssicherheit, ist eine Unfallgefahr für Passanten und verstopft Gullys für den Regenwasserablauf“, heißt es in der heute veröffentlichten Pressemitteilung. Betriebe der Landeshauptstadt Dresden würden das Laub auf etwa 41 Prozent der Fahrbahnen und elf Prozent der Gehwege der Stadt beseitigen. Außerdem befreien Fachleute die 632 städtischen Park- und Grünanlagen sowie 215 kommunalen Spielplätze vom Herbstlaub. Dieses werde anschließend zu Kompost verarbeitet.

„Für die Entsorgung des Laubes auf Straßen und Gehwegen, die nicht Teil der öffentlichen Straßenreinigung sind, sind die jeweils angrenzenden Grundstückseigentümer zuständig“, wird weiter betont. Diese können das eingesammelte Laub der Straßenbäume gebührenfrei bei allen städtischen Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen abgeben. Das Angebot besteht für die Anlieger, da es rund 54.350 Straßenbäume in Dresden gibt. Es könne allerdings nicht von Hausmeisterdiensten und gewerblichen Dienstleistern genutzt werden.

Laub aus Privatgrundstücken und Gärten kann gegen eine Gebühr abgegeben werden. Mengen bis zu einem Kubikmeter kosten 0,50 Euro pro 0,2 Kubikmeter und bei mehr als einem Kubikmeter kostet jeder angefangene Kubikmeter 2,75 Euro. Ausnahme: Von der Miniermotte befallenes Kastanienlaub kann gebührenfrei abgegeben werden. Zum Schutz der Umwelt ist es jedoch verboten, Laub in der freien Natur oder im öffentlichen Raum abzuladen oder es gar zu verbrennen. Denn das Verbrennen setzt Schadstoffe frei und zerstört Kleinstlebewesen.

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Tanzquelle Elbflorenz


 

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