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Neue Corona-Schutzverordnung: Mundschutz-Pflicht und Mindestabstand bleiben – Grünes Licht für Ferienfreizeiten

Ab 6. Juni gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen. Sie erlaubt Familienfeiern bis zu 50 Personen und ermöglicht Besuche in Pflegeheimen unter Auflagen. Grundsätzlich werde die Öffnung, die Nutzung und der Besuch von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Dienstleistern, Handwerksbetrieben, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Sportstätten sowie die Durchführung von Veranstaltungen genehmigt. Diese Erlaubnis sei an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden. Der Wiederbetrieb von Bädern, Thermen, Saunen, Freizeitparks, Messen und Kultureinrichtungen stehe unter Genehmigungsvorbehalt von Hygienekonzepten durch die zuständigen kommunalen Behörden. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

Auch das Messegeschäft kann wieder starten, allerdings nur mit maximal 1.000 Besuchern gleichzeitig. Große Publikumsmessen können noch nicht stattfinden. Für Kitas und Schulen bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb. „Die Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Einzelhandel gilt weiterhin. Auch das Gebot des generellen Mindestabstandes von 1,5 Metern hat weiterhin Bestand“, betonte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in der anschließenden Pressekonferenz, die im Livestream übertragen wurde. Sie verwies zugleich darauf, dass am Montag eine Konzept für die Durchführung von Corona-Tests verabschiedet werden soll. Hier müsse vor allem deren Finanzierung sichergestellt werden.

Die Tests seien nicht nur für viele Berufsgruppen wichtig, sondern auch mit Blick auf die Sommerferien. „Ferienfreizeiten sollen dann möglich sein“, betonte Köpping. Die Kinder und die Betreuer sollen vor Antritt der Ferienfreizeit getestet werden. Während der Ferienfreizeit sei die Bewegung in festen Gruppen ein besonders wichtiges Kriterium. „Ferienfreizeiten haben eine große soziale Dimension“, ergänzte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD). Darum sei deren Absicherung für viele der teilnehmenden Kinder besonders wichtig. Einrichtungen, in denen Ferienfreizeiten stattfinden, müssten sich ihr Hygienekonzept vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigen lassen, so Köpping.

Die neue Verordnung, die bis zum 29. Juni gilt, ermöglicht nun auch die Wiederaufnahme von Busreisen – allerdings unter Beachtung des Mund-Nase-Schutzes. Auch der Betrieb von Schwimmbädern und Saunen soll wieder möglich sein. Der Wortlaut der neuen Corona-Schutzverordnung soll morgen vorliegen.

Für Schulen und Kitas gilt ab 8. Juni eine neue Allgemeinverfügung. Demnach können dann Schulen in eigener Verantwortung unter Einhaltung der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern durchführen.

Corona-Fälle und Corona-Ampel in Dresden

 

Eine Meinung zu “Neue Corona-Schutzverordnung: Mundschutz-Pflicht und Mindestabstand bleiben – Grünes Licht für Ferienfreizeiten

  1. Ernst sagt:

    Ich freue mich schon, wenn die sogenannte Mundschutz Pflicht und Abstands Regeln aufgehoben werden.

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