Erhaltungssatzung für das Villengebiet Wilder Mann – Öffentlichkeit zur Beteiligung aufgefordert

Die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für das Villengebiet Wilder Mann in Trachau geht jetzt in die nächste Phase. Ab Montag, 17. August, sind Bürgerinnen und Bürger gefragt, ihre Vorschläge, Hinweise und Ideen zum Entwurf einzubringen. Dafür haben die Fachleute aus dem Stadtplanungsamt eine 30-seitige Bestandsanalyse vorgelegt. Detailliert und mit vielen Fotonachweisen werden die Entstehung, die typische Architektursprache, die Art der Neubauten nach 1990, der Überbauungsgrad und viele andere wichtige Gestaltungsmerkmale der Häuser, Straße und Plätze dargestellt. Der Geltungsbereich für das zu schützende Gebiet wurde im Nordwesten reduziert. „Der Siedlungsbau der 1920er Jahre zwischen Aachener Straße und Stephanstraße stehe bereits denkmalrechtlich unter Schutz“, heißt es zur Begründung. Die öffentliche Beteiligung ist bis zum 14. September möglich.

Auf der Karte sind alle Einzeldenkmale im geplanten Schutzgebiet markiert. Quelle: dresden.de

Anlass für die Aufstellung der Erhaltungssatzung waren Proteste gegen den geplanten Abriss des Mehrfamilienhauses Wilder-Mann-Straße 44, das an der Kreuzung Wilder-Mann-Straße / Burgsdorffstraße steht. Während die drei anderen Häuser an der Kreuzung Einzeldenkmale sind, hatte die Denkmalschutzbehörde des Freistaates die Unterschutzstellung des Hauses Nr. 44 mehrfach abgelehnt. Die Eigentümer, die Projektgesellschaft WM44 GmbH, wollten das Gebäude darum abreißen und einen Neubau errichten. Das hat die Stadt untersagt. „Wir haben Widerspruch eingelegt, sowohl gegen die Versagung der Baugenehmigung als auch gegen die Abrissuntersagung“, erklärte Thomas Röber, Geschäftsführer der Projektgesellschaft, auf Nachfrage. Jetzt sei die Stadtverwaltung am Zuge.

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Stadtbezirksbeirat Ballsaal

Am 10. Juni hatte sich der Stadtbezirksbeirat Pieschen für die schnelle Verabschiedung der Erhaltungssatzung ausgesprochen. Foto: W. Schenk

Am 29. April hatte der Bauausschuss des Stadtrates den Entwurf der „Erhaltungssatzung Trachau, Wilder Mann“ verabschiedet. Damit hatte die Stadtverwaltung eine rechtliche Grundlage, den von den Eigentümern angezeigten Abbruch des Hauses vorläufig zu untersagen, zumindest für den Zeitraum von 12 Monaten.

Das Wilder-Mann-Viertel ist als Wohnstandort sehr attraktiv und damit einem hohen Bebauungsdruck ausgesetzt. Baulücken und Freiräume werden geschlossen. Aber auch bestehende Gebäude mussten bereits weichen. Ziel der Erhaltungssatzung ist es, „das Erscheinungsbild und die Qualität des Gebietes zu bewahren und für die Zukunft zu sichern“, betonte Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne). Es sei eines der Dresden prägenden Quartiere, „die für eine hohe Baukultur in der Stadt stehen und die glücklicherweise von einer Zerstörung im Zweiten Weltkrieg verschont geblieben sind“, fügte er hinzu.

Der Veränderungsdruck, so die Bestandsaufnahme, zeige sich im Abriss nicht denkmalgeschützter Gebäude, im Neubau von Wohngebäuden mit maximaler Ausnutzung im Maß der baulichen Nutzung, in Nachverdichtungen der zweiten Reihe aber auch im Qualitätsverlust der Freiraumgestaltung. „Damit verändert sich der ursprüngliche Charakter des Gebietes und ein Verlust der prägenden Gestaltmerkmale setzt ein“, stellen die Autoren der Bestandsaufnahme fest. Viele Neubauten würden in der Straßenabfolge wie Fremdkörper wirken. Auch die Innenräume der Quartiere würde mit der Nachverdichtung zunehmend ihre attraktive Aufenthaltsqualität verlieren.

Nach Abschluss der öffentlichen Beteiligung werden die Hinweise geprüft und können in den Entwurf der Beteiligungssatzung eingearbeitet werden. Danach muss der Stadtrat über die Vorlage entscheiden. Es wäre dann das sechste städtebauliche Ensemble im Stadtbezirk Pieschen, das durch eine Erhaltungssatzung geschützt wird. Entsprechende Satzungen gibt es bereits für die historischen Dorfkerne von Kaditz, Mickten, Trachau und Pieschen sowie für die Wohnanlage Altpieschen.

4 Meinungen zu “Erhaltungssatzung für das Villengebiet Wilder Mann – Öffentlichkeit zur Beteiligung aufgefordert

  1. W. sagt:

    Es muss endlich ein Gesetz ähnlich wie in Wien her – in allen deutschen Städten – Bauten von vor 1945 dürfen nicht mehr abgerissen werden!

  2. W. sagt:

    Es muss endlich ein Gesetz ähnlich wie in Wien her – in allen deutschen Städten – Bauten von vor 1945 dürfen nicht mehr abgerissen werden!

  3. Jens H. sagt:

    Im 19. Jahrhundert war gebaute Schönheit Staatsziel!

    Die Gründe der gebauten Ödnis des Projekts von Thomas Röber, Geschäftsführer der Projektgesellschaft sind vielfältig: Wirtschaftliche Interessen des Bauträgers spielen ebenso eine Rolle wie Behörden und Politiker. Ein maßgeblicher Faktor: die kurzfristige Rendite, quaderartige Schachteln optimieren die Fläche, sie haben immer ein paar Quadratmeter mehr Wohnfläche. Ein weiteres Hauptproblem ist, dass die Kommunen den Bauträgern große Gebiete ohne einen städtebaulichen Rahmen überlassen.

  4. A. Ludwig sagt:

    Im Städtebau haben diese Art Industriebau wie vom Investor geplant versagt, es gibt keine schönen Straßenzüge, keine Plätze, keine Achsen, nur noch in der Fläche verteilte gleichförmige Gebäude. Jede einzelne alte Bebauung wie die Wilder-Mann-Straße 44 hat bedeutend mehr Schönheit und Lebensqualität als heutige die man überall in der Stadt sieht!

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