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COVID-19: Weitere Einschränkungen für öffentliches Leben – erster Corona-Todesfall

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung heute die Allgemeinverfügung vom 18. März weiter verschärft. Seit dem ersten Coronafall am 2. März 2020 gibt es inzwischen insgesamt 562 positiv auf SARS CoV-2 getestete Personen in Sachsen, davon 89 in Dresden (Stand 20. März, 15:30 Uhr). Im Landkreis Bautzen gibt es den sachsenweit ersten Corona-Todesfall. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) reagierte mit einem erneuten Appell „an die Verantwortung aller für sich selbst und für die Mitmenschen. Meiden Sie den Kontakt untereinander. Das schützt unser aller Gesundheit und kann Leben retten.“

Nachdem bereits Schulen und Kitas geschlossen, Veranstaltungen verboten sowie der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe eingeschränkt sind, wurden nun auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes weitere verschärfende Maßnahmen beschlossen. Wörtlich heißt es in der entsprechenden Mitteilung: „Zu den Geschäften und Einrichtungen, die jetzt geschlossen werden müssen, gehören nun auch Badeanstalten, Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte. In den Geschäften, die öffnen dürfen, müssen die Auflagen zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehören u. a. ausreichende Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittel für das Personal, die regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen, Kassenbändern in kurzen Abständen, das Verbot von Selbstbedienung bei offenen Backwaren, Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet. Gaststätten sind zu schließen. Ausgenommen sind Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, wenn sie die Hygieneauflagen erfüllen. Gaststätten ist zwischen 6 und 20 Uhr ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt bzw. ein Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung.“

Für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen wurde ein Besuchsverbot verhängt. Auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind von der Verschärfung der Maßnahmen betroffen. Den vollständigen Wortlaut der Festlegungen gibt es hier.

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Regelung zu Kita-Beiträgen

Um Eltern in der gegenwärtigen Situation finanziell zu entlasten, werden die Elternbeiträge für alle Kinder, die keine Betreuung in Anspruch genommen haben, zurückerstattet. Dies gelte für kommunale Kitas und Horte, Einrichtungen in freier Trägerschaft und die Kindertagespflege. Das teilte die Stadtverwaltung heute mit. Die Regelung gelte rückwirkend ab 16. März 2020 bis vorerst 17. April 2020. Für jeden Tag, an dem die Betreuung ausgefallen ist, werde 1/20 des monatlichen Elternbeitrages zurückerstattet.

Während die freien Träger die Rückerstattung in eigener Verantwortung regeln, erfolge die Erstattung bei kommunalen Einrichtungen und der Kindertagespflege automatisch, ohne separaten Antrag.

 

 

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