Vor dem Hintergrund der Querdenker-Demonstrationen in Dresden und Leipzig hat das Kabinett der sächsischen Landesregierung heute die Corona-Schutz-Verordnung geändert. Demnach sind unter freiem Himmel Versammlungen ausschließlich an einem festen Ort und mit höchstens 1.000 Teilnehmern zulässig. Voraussetzung ist, dass alle Versammlungsteilnehmer, die Versammlungsleiter sowie die Ordner eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Gesundheitsministerium. Versammlungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.
- Corona-Schutz-Verordnung vom 10. November 2020
- Aktuelle Informationen der Staatsregierung Sachsen
- Aktuelle Informationen der Landeshauptstadt Dresden
- Corona-Bürgertelefon der Stadt Dresden: 0351-4885322
- Übersicht über Corona-Fälle in Dresdner Gemeinschaftseinrichtungen
Nach den beiden Querdenker-Demonstrationen hatte es massive Kritik an der Genehmigungspraxis durch die Versammlungsbehörden und an der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zur Demo in Leipzig gegeben. Die Richter hatten die Durchführung der Demo in der Innenstadt erlaubt und dies mit der ausreichend großen Versammlungsfläche von rund 110.000 Quadratmetern für die erwarteten 16.000 Teilnehmer, die den nötigen Mindestabstand ermöglicht, begründet.
Von der Schließung von Einrichtungen und Angeboten, die im Paragraf 4 der Corona-Schutz-Verordnung aufgelistet sind, sind nun unter Punkt 11 auch die Volkshochschulen betroffen. Busreisen, Übernachtungsangebote und Schulfahrten sind jetzt in den Punkten 16 bis 18 geregelt. Touristische Busreisen und Schulfahrten sind untersagt, Übernachtungsangebote sind nur aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen erlaubt, so die Pressemitteilung.
Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt an diesem Freitag, 13. November, in Kraft und gilt bis einschließlich 30. November 2020.
Corona-Ampel für Dresden
Shatteeit Anfang November ist die so bezeichnete 7-Tage-Inzidenz kontinuierlich gestiegen. Am 2. November hatte der Wert mit 107 erstmals 100er-Grenze überschritten. Am Mittwoch, 11. November, zeigte die Dresdner Corona-Ampel einen Wert von 136,7. Die Zahl gibt die Corona-Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage an.
Das könnte Sie auch interessieren …
Im Kreuzungsbereich der Rehefelder Straße und Wurzener Straße in Dresden-Pieschen ereignete sich am Sonnabend, gegen 20 Uhr ein Verkehrsunfall, >>>
Fußgänger bei Unfall verletzt
Am Donnerstag ist am Vormittag gegen 9.30 Uhr ein 86-jähriger Mann bei einem Unfall auf der Großenhainer Straße >>>
Zu Informations-Rundgängen, Stockbrot und Café in der Weihnachtsbäckerei laden die Bilinguale Integrationskindertagesstätte und >>>
Mit freundlicher Unterstützung des Dresdner Kinokalenders präsentieren wir die Kinotipps der Woche für den Stadtbezirk Pieschen. >>>
Am Montag, dem 2. Dezember 2024, lädt die Kontaktstelle für Nachbarschaftshilfe Dresden-Nord um 17 Uhr zu einer Infoveranstaltung im Stadtbezirksamt >>>