Corona-Schutzverordnung für Festtage präzisiert – Impfzentren sind vorbereitet

Prazisierte Regeln für die Weihnachtsfeiertage hat das sächsische Gesundheitsministerium jetzt bekannt gegeben. „Im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember sind als Ausnahme Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zugelassen“, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. „Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Solche Treffen sind auch zulässig, wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres bedeutet.“

In diesem Zusammenhang werde empfohlen, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen zu Weihnachten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Mit dieser Regelung wurde die sächsischen Corona-Schutzverordnung an die Einigung von Bundeskanzleramt und Landesregierungen angepasst.

Impfzentren sind vorbereitet

Das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen (DRK) hat gemeinsam mit weiteren Partnern in den vergangenen Wochen die Infrastruktur zur Durchführung der Corona-Impfungen vorbereitet. Das Dresdner Impfzentrum befindet sich in der Messe Dresden. Zudem stehe an jedem Standort in Sachsen mindestens ein mobiles Impfteam bereit.

Diese werden ihre Arbeit beginnen, sobald – voraussichtlich zum Jahreswechsel – die ersten Impfstoffdosen zur Verfügung stehen. Die mobilen Teams sollen auf der Grundlage der bundesweit geltenden Priorisierung zuerst die Bewohner und das Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern sowie Kontakt zu vulnerablen Gruppen impfen. Danach würden das Personal der Impfzentren geimpft.

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Andre Schollbach


Noch keine Anmeldung zur Impfung möglich

Die Impfzentren selbst sollen nach derzeitigem Informationsstand erst nach der zweiten Impfstofflieferung im Januar 2021 ihre Tätigkeit aufnehmen. Die verbliebene Zeit werde für die Vervollständigung der Infrastruktur der Zentren sowie die Einstellung und Schulung von Personal genutzt.

Eine Anmeldung zur Impfung sei derzeit jedoch noch nicht möglich, betonte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) und fügte hinzu. „Abhängig von der Menge des Impfstoffes, die wir vom Bund erhalten, werden wir zügig mit der Impfung beginnen. Ich muss daher um Geduld und Verständnis bitten, dass nicht jeder Impfwillige sofort zum Zug kommen wird. Wir werden kontinuierlich darüber informieren, welche Gruppen die Möglichkeit der Impfung erhalten.«

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