Weil ab Montag landesweit einheitliche Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten hebt die Stadt Dresden ihre Allgemeinverfügung vom 1. Dezember auf. Es gilt statt dessen die Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 11. Dezember. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatte auf einer Pressekonferenz am Freitagabend von „alarmierenden Zahlen“ bei den Neuinfektionen, Verstorbenen und der Auslastung der Intensivtherapie-Betten gesprochen. „Das Land muss zur Ruhe kommen. Schulen und Kitas müssen dafür ihren Beitrag leisten“, hatte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) bei der Vorstellung der neuen Corona-Schutzverordnung für das Land ergänzt.
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Freistaat Sachsen einheitliche Regelungen schafft und damit ein Denken in kommunalen Grenzen beendet. Ich rufe alle Dresdnerinnen und Dresdner auf: Halten Sie sich an die Maßnahmen, beachten Sie die Kontaktbeschränkungen, stehen Sie füreinander ein“, hatte Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) am Sonntag erklärt.
Ab Montag gelten laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung insbesondere folgende Regelungen, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung:
- Zusammenkünfte sind auf zwei Hausstände bis insgesamt fünf Personen begrenzt. In der Zeit vom 23. Dezember 2020, 12 Uhr, bis 27. Dezember 2020, 12 Uhr, können sich maximal zehn Personen im engsten Familien- und Freundeskreis treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben jeweils außer Betracht.
- Kirchen und Religionsgemeinschaften sind angehalten, ihre Hygienekonzepte der Pandemielage anzupassen. Dies kann durch Reduzierung der Teilnehmerzahl oder der Dauer der Zusammenkünfte bzw. Verzicht auf den gemeinschaftlichen Gesang aber auch durch Onlineangebote ohne anwesende Gemeinde erreicht werden.
- Das Verlassen der Unterkunft ist nur aus einem triftigen Grund zulässig, wie Versorgungsgänge mit Dingen des täglichen Bedarfs oder dem Weg zur Arbeit. Der Katalog der triftigen Gründe ist abschließend in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelt.
- Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Hier greifen nur wenige Ausnahmetatbestände, die das Verlassen der Unterkunft rechtfertigen, wie z. B. der Weg zur Arbeit oder die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung.
- Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit sind verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum wird erweitert. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nunmehr auch überall dort verpflichtend zu tragen, wo sich Menschen begegnen.
- Weitere Einrichtungen werden geschlossen und die Öffnung auf Läden und Geschäfte mit Dingen der Grundversorgung begrenzt.
- Schulen und Kindertageseinrichtungen werden geschlossen. Es wird eine Notbetreuung für Kinder eingerichtet, deren Eltern im Bereich der Kritischen Infrastruktur tätig sind.
2 thoughts on “Corona-Pandemie: Ab 14. Dezember einheitliche Regeln in ganz Sachsen”
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und wie lange wird es dauern bis wir dann noch die überfüllten Spielplätze schließen? da könnten die Kinder auch weiterhin zur Schule bzw. Kita gehen….
du Dämlack, kannste vielleicht auch mal was selbst entscheiden und einfach nicht hingehen?