Stadtrat: Fragestunde für Einwohner und Bürgerinitiativen am 21. November

Am 21. November können Einwohnerinnen und Einwohner sowie Vertreter ortsansässiger Bürgerinitiativen während der Stadtratssitzung Fragen an den Oberbürgermeister und die Beigeordneten stellen. Damit die Fragen ordentlich beantwortet werden können, müssen sie bis zum 31. Oktober im Rathaus vorliegen. Die Einwohnerfragestunde ist traditionsgemäß der erste Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung, die um 16 Uhr beginnt. Zuvor müssen die Stadträte noch über die aktuelle Tagesordnung abstimmen.

Für die Fragestunde gibt es klare Regeln. Sie finden zweimal pro Jahr statt und ist auf die Dauer von 60 Minuten begrenzt.

Wie kann ich eine Einwohnerfrage stellen:

  • Frist: schriftlich bis spätestens 31. Oktober
  • Adresse: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
  • E-Mail: plenum@dresden.de oder online
  • nicht vergessen: Wohnanschrift angeben
  • Beachten: damit die Anfrage öffentlich behandelt werden kann, muss der Fragesteller im Betreff oder der Überschrift den Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde” aufnehmen

Welche Fragen sind nicht zugelassen:

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CRO • 01099 • Rinne 2025


  • zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind
  • zu persönlichen Einzelfällen,
  • Fragen, die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden
  • Fragen, die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten
  • sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung

Weitere Regeln für die Einwohnerfragestunde:

  • Je Fragesteller kann nur eine Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen einreichen
  • Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt. Die Fragesteller erhalten einen Eingangsvermerk und werden für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen oder über eine schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.
  • Während der Fragestunde sollen die Fragesteller anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen. Zu den Fragen nimmt die Oberbürgermeisterin oder ein von ihr Beauftragter mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
  • Die Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie mögliche Nachfragen schriftlich.

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