Rathaus erinnert: Grundstückseigentümer müssen Herbstlaub entsorgen

Die Stadtverwaltung hat heute auf die Pflichten der Grundstückseigentümer bei der Beseitigung und Entsorgung des Herbstlaubes hingewiesen. „Im Rahmen der öffentlichen Straßenreinigung werden im Auftrag der Stadt auf 41 Prozent der Fahrbahnen und elf Prozent der Gehwege das Laub entfernt“, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung aus dem Rathaus. Zudem würden die 629 städtischen Park- und Grünanlagen sowie 214 kommunale Spielplätze vom Herbstlaub befreit. Alle anderen Straßen, Gehwege und Plätze inklusive der dazugehörenden Flächen seien von den jeweils angrenzenden Grundstückseigentümern sauber zu halten, wird in der Mitteilung betont. Nasses Laub stelle eine Unfallgefahr für Passanten dar und verstopfe die Gullys für den Regenwasserablauf.

Zur Entsorgung des Laubes machte die Stadtverwaltung weitere Hinweise. Das gesammelte Straßenbaumlaub könne bis zum 21. Dezember 2019 gebührenfrei bei allen im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden betriebenen Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen abgegeben werden. Zusätzlich werde auch von der Miniermotte befallenes Rosskastanienlaub gebührenfrei angenommen. „Dieses Angebot besteht extra für die Anlieger, denn immerhin gibt es rund 54.000 Straßenbäume in Dresden“, erklärt Detlef Thiel, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft.

Die Abgabe von Laub, das auf privaten Grundstücken oder im Garten angefallen ist, sei dagegen nicht kostenfrei. Haus- und Kleingartenbesitzer zahlen bei den städtischen Annahmestellen pro 0,2 Kubikmeter 0,50 Euro und bei mehr als einem Kubikmeter pro angefangenem Kubikmeter 2,75 Euro. Das Laub könne auch in der Biotonne gesammelt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Verboten sei jedoch, Laub zu verbrennen und im öffentlichen Raum illegal zu entsorgen.

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