Die nächste Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde im Stadtrat ist für den 7. Juni vorgesehen. Dafür können noch bis zum 17. Mai entsprechende Anfragen beim Oberbürgermeister der Stadt eingereicht werden. Die Einwohnerfragestunde findet immer zu Beginn der Stadtratssitzung um 16 Uhr statt, sobald die Stadträte über die aktuelle Tagesordnung abgestimmt haben.
Für die Fragestunde gibt es klare Regeln. Sie finden zweimal pro Jahr statt und ist auf die Dauer von 60 Minuten begrenzt.
Wie kann ich eine Einwohnerfrage stellen:
- Frist: schriftlich bis spätestens 17. Mai
- Adresse: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
- E-Mail: stadtratsangelegenheiten@dresden.de oder online
- nicht vergessen: Wohnanschrift angeben
- Beachten: damit die Anfrage öffentlich behandelt werden kann, muss der Fragesteller im Betreff oder der Überschrift den Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde” aufnehmen
Welche Fragen sind nicht zugelassen:
- zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind
- zu persönlichen Einzelfällen,
- Fragen, die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden
- Fragen, die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten
- sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung
Weitere Regeln für die Einwohnerfragestunde:
- Je Fragesteller kann nur eine Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen einreichen
- Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt. Die Fragesteller erhalten einen Eingangsvermerk und werden für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen oder über eine schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.
- Während der Fragestunde sollen die Fragesteller anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen. Zu den Fragen nimmt die Oberbürgermeisterin oder ein von ihr Beauftragter mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
- Die Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie mögliche Nachfragen schriftlich.
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