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Stadt einigt sich mit Airbnb auf automatisierten Einzug der Beherbergungssteuer

Dresdner Privatvermieter über die Airbnb-Plattform müssen die Beherbergungssteuer ab nächstem Jahr nicht mehr selbst an die Stadt abführen. Das trifft auch auf die mehr als 200 Vermieter von Wohnungen, Studios, Zimmern oder Gartenhäusern in den Stadtteilen Pieschen, Mickten, Trachau, Trachenberge, Kaditz und Übigau zu. Grund dafür ist eine Einigung der Stadt Dresden mit Airbnb. „Nach dieser Vereinbarung zieht Airbnb von allen Gästen, die eine Unterkunft über diese Plattform buchen, die Beherbergungssteuer bei der Buchung automatisiert ein und führt sie an die Stadt Dresden ab“, erklärte Rathaussprecher Kai Schulz.

Damit sei Dresden nach Dortmund und Frankfurt/Main die dritte Stadt in Deutschland mit einer entsprechenden Vereinbarung. Das, so Schulz. verringere den administrativen Aufwand sowohl bei der Stadtverwaltung als auch bei den Airbnb-Gastgebern.

„Homesharing ermöglicht allen Dresdnerinnen und Dresdner am Tourismus teilzuhaben und erweitert gleichzeitig das Angebot für Reisende aus der ganzen Welt. Wir freuen uns, dass wir mit dieser Partnerschaft verantwortungsvolles Gastgeben weiter stärken können und dabei gleichzeitig die Verwaltung entlastet wird”, kommentierte Alexander Schwarz, Geschäftsführer Airbnb Deutschland, die Vereinbarung. Und Finanzbürgermeister Peter Lames (SPD) fügte hinzu: „Wichtig ist für uns, dass die Vereinbarung die gesetzlichen Möglichkeiten der Steuererhebung nicht verändert, sondern ergänzt. So ist gewährleistet, dass die Steuer gleichmäßig in allen Fällen erhoben werden kann, in denen sie anfällt.“

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Stadtweit werden pro Jahr mehr als 300.000 Übernachtungen in mehr als 800 Privatunterkünften über Onlineportale wie Airbnb, Wimbu oder 9flats gebucht. Die Zahlen aus einer Studie vom April 2016 dürften inzwischen weiter angestiegen sein. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes musste Dresden die Regelung zu Bettensteuer zudem nachbessern. Die Befreiung von Gästen bei Anbietern mit weniger als fünf Betten sei nicht rechtmäßig, so das Gericht.

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