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Betrieb von Wasserpumpen an oberirdischen Gewässern bis 15. Oktober verboten

Die anhaltende Trockenheit beeinträchtigt den Wasserhaushalt in Dresden. Seit heute ist es darum verboten, an oberirdischen Gewässern mit Hilfe von Pumpen Wasser zu entnehmen. Als oberirdisches Gewässer „gilt das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser“, heißt es im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Die Stadt kündigte entsprechende Kontrollen an. Verstöße, so ein Rathaussprecher, können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. „Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro“, heißt es weiter.

Nach den derzeitigen Wetterprognosen könnten die extrem niedrigen Wasserstände der Dresdner Gewässer auch in den kommenden Wochen nicht durch Niederschläge ausgeglichen werden, heißt es in der Begründung für die nun erlassene Allgemeinverfügung. Der Wortlaut könne im gestern erschienenen Amtsblatt Nr. 29/30 (Seite 28)nachgelesen werden.

Nicht betroffen von dem Verbot seien Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs sei bei ausreichender Wasserführung weiterhin zulässig. Dies sollte jedoch, so die Empfehlung, mit höchster Zurückhaltung erfolgen. Das Verbot gilt nicht für die Elbe. Sie ist eine Bundeswasserstraße.

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Tanzquelle Elbflorenz


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