Insgesamt 653 Verstöße gegen die Regeln auf Spielplätzen sind im vergangenen Jahr von Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes des Ordnungsamtes zur Anzeige gebracht worden. 756 Mal hätten Hundebesitzer die geltenden Regeln im Stadtgebiet missachtet. In 640 Fällen seien Grünanlagen ohne Genehmigung mit Fahrzeugen befahren oder diese dort abgestellt worden. Bußgelder bis zu 1.000 Euro sind in der Polizeiverordnung der Stadt für entsprechende Verstöße vorgesehen. Auf diese Bilanz verwies Ordnungsamtschef Ralf Lübs und verband dies mit einem Aufruf an alle Dresdnerinnen und Dresdner, die bei dem schönen Wetter im Freien unterwegs sind. „Damit sich alle in den öffentlichen städtischen Parks, Grünanlagen und auf den Spielplätzen wohlfühlen können, sollten sich auch alle an die dort geltenden Spielregeln halten“, sagte Lübs und bat um gegenseitige Rücksichtnahme.
Er weist noch einmal auf entsprechende Regelungen für öffentliche Grünanlagen und Spielplätze hin.
- Abfälle und Müll nicht einfach liegen lassen, sondern in die dafür vorgesehenen Behältnisse werfen.
- Nächtigen und Urinieren ist im öffentlichen Bereich im gesamten Stadtgebiet verboten.
- Das Befahren von Grünanlagen mit motorisierten Fahrzeugen ist verboten.
- Ruhezeiten müssen eingehalten werden: montags bis donnerstags und sonntags von 22 bis 7 Uhr des Folgetages, freitags und sonnabends von 24 und bis 8 Uhr des Folgetages, zusätzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr an Sonnabenden und an Sonn- und Feiertagen
- Hundehaufen müssen beseitigt werden.
- Die Leinenpflicht muss je nach Stadtgebiet beachtet werden. (Im Ortsamtsbereich Pieschen gibt es keinen Leinenzwang)
- Offene Feuer und Grillen sind im öffentlichen Bereich außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen nicht erlaubt.
Regelungen für Spielplätze
- Für Hunde ist der Zutritt auf Spielplätzen verboten.
- Der Spielplatz darf nur zu den festgelegten Zeiten genutzt werden.
- Es darf nicht geraucht und es dürfen keine alkoholischen Getränke oder berauschenden Mittel konsumiert werden.
- Glasbehältnisse und metallische Behältnisse dürfen auf Spielplätzen nicht benutzt werden.
- Abfälle und Müll gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse.
Ein Kommentar zu “Aufruf des Ordnungsamtsleiters: Regelungen für öffentliche Grünanlagen und Spielplätze einhalten”
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