Mehr als 1.400 ehrenamtliche Laienrichter werden für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an Gerichten in Dresden gesucht. Voraussetzung ist, dass die Bewerber bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Dresden oder im Gerichtsbezirk Dresden wohnen. Ausgeschlossen sind Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Die Frist für die Bewerbungen endet am 15. Februar 2018.
So werden für das Amtsgericht und das Landgericht Dresden etwa 800 Schöffinnen und Schöffen für die Erwachsenenstrafsachen gesucht sowie 450 Jugendschöffinnen und -Schöffen, die die Richter in Jugendstrafsachen ehrenamtlich unterstützen. „Ich bitte alle interessierten Dresdnerinnen und Dresdner, sich für das Amt des Schöffen bzw. Jugendschöffen zu bewerben. Als Laienrichter üben sie eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Funktion in unserem Rechtsstaat aus und unterstützen das Amtsgericht und das Landgericht Dresden bei ihrer wichtigen Arbeit“, erklärte Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP).
„Schöffen werden bei der Urteilssprechung in strafrechtlichen Angelegenheiten tätig. Der Einsatz erfolgt am Amtsgericht oder am Landgericht Dresden“, heißt es weiter in der Presseinformation. Unterschieden werde zwischen Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht und Jugendschöffen, die ausschließlich in Jugendstrafsachen (Alter 14 bis 18 Jahre, teilweise bis 21 Jahre) eingesetzt werden. Gemeinsam mit den Berufsrichtern würden die Schöffen und Jugendschöffen die Verantwortung für das Urteil tragen. Ihre Stimme habe das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.
180 Ehrenamtliche Richter gesucht
Für die Amtsperiode 2019 bis 2023 am Verwaltungsgericht Dresden und 2020 bis 2025 am Sozialgericht Dresden sucht die Landeshauptstadt Dresden etwa 180 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, welche die Berufsrichter ehrenamtlich unterstützen. „Ehrenamtliche Richter entscheiden am Verwaltungsgericht über Streitfragen des öffentlichen Rechts, wie Bau-, Straßen-, Gebührenrecht oder Genehmigung eines Gaststättenbetriebes mit. Am Sozialgericht entscheiden sie gemeinsam mit den Richtern in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes“, so die Pressemeldung. Ehrenamtliche Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und an der Urteilsfindung gemeinsam mit den Berufsrichtern mit und üben das Richteramt im gleichen Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.
Die Arbeit der Laienrichter wird nicht vergütet, es gibt jedoch umfangreiche Entschädigungsregelungen, zum Beispiel für Verdienstausfall, Fahrkosten, Kopierkosten und weitere Aufwendungen.
Fragen zur Tätigkeit als Schöffe, Jugendschöffe und ehrenamtlicher Richter beantworten die Bürgerbüros, Ortsämter sowie Verwaltungsstellen der Ortschaften, telefonische Auskunft unter 0351-4885888 oder 0351-4885889
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