Der tiefe Frost hat in den vergangenen Tagen an vielen Regenrinnen und Häusersimsen Eiszapfen wachsen lassen. Hinzu kommen erhebliche Schneemengen auf den Dächern. Da inzwischen die Temperaturen tagsüber schon über Null Grad steigen, beginnen Schnee und Eiszapfen zu schmelzen. tropfen. Schon das zeitweise Tauwetter kann beides zu gefährlichen Unfallquellen machen. Eiszapfen erreichen schnell eine Länge von 50 Zentimetern bis einen Meter. Größere Eiszapfen können das Gewicht von einigen Kilogramm entwickeln und beim Sturz vom Dach eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellen. Im schlimmsten Fall können sie sogar lebensgefährlich sein.
Während Dächer mit einer Neigung von mehr als 45 Grad laut Bauvorschrift Schneefangsysteme haben müssen, ist in allen anderen Fällen und besonders bei Eiszapfen die Eigeninitiative der Hausbesitzer gefragt. „Der Eigentümer muss die Schneesituation immer im Auge behalten und regelmäßig kontrollieren. Kann er das nicht selbst machen, muss er Dritte damit beauftragten. Auch in diesem Fall besteht aber weiterhin eine Kontrollpflicht für den Eigentümer“, erklärte Stephan Scheele, Experte für Versicherungsrecht. Wenn sich der Abgang von Schnee und Eis ankündigt, seien konkrete Maßnahmen erforderlich, so Scheele. Dazu gehörten das Wegbrechen der Eiszapfen oder die Beseitigung des Schnees. Bei akuten Gefährdungslagen könne auch eine – zeitweise – Sperrung des Gehwegs erforderlich sein. „In diesen Fällen sollte indes mindestens zeitgleich mit der Feuerwehr oder der Polizei Kontakt aufgenommen werden. Sinnvoll ist auch das Aufstellen eines Schildes, welches vor der Gefahr von Dachlawinen warnt“, rät Scheele.
Passiert trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas, könne die Gebäudeversicherung helfen. Allerdings nur, wenn diese Elementarschäden mitversichert sind. Rechtsanwalt Scheele empfiehlt Hauseigentümern darum, die eigene Gebäudeversicherung dahingehend zu überprüfen.
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